En bref
Die Grundschule umfasst:
- den Kindergarten für Kinder, die zwischen 3 und 5 Jahren alt sind oder dieses Alter bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres erreichen,
- die Primarschule für Kinder, die zwischen 6 und 11 Jahre alt sind oder dieses Alter bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres erreichen.
Der Kindergarten wird in der Regel während drei Schuljahren besucht und die Primarschule während sechs Schuljahren.
Ab dem 1. September 2024 können auch Kinder, die das Alter von zweieinhalb Jahren erreicht haben, an folgenden Eintrittsdaten den Kindergarten besuchen:
- jeweils am ersten Schultag nach den Schulferien (Allerheiligenferien, Weihnachtsferien, Karnevalsferien, Osterferien)
- am ersten Schultag des Monats Februar
- am ersten Schultag nach Christi Himmelfahrt
In Belgien beginnt die Schulpflicht mit dem Alter von 5 Jahren. Das bedeutet, dass Kinder, die bis zum 31. Dezember das Alter von 5 Jahren erreichen, ab dem 1. September dieses Jahres verpflichtend den Kindergarten besuchen müssen.
Sie können Ihr minderjähriges Kind in eine von der Deutschsprachigen Gemeinschaft subventionierte oder organisierte Schule Ihrer Wahl einschreiben, vorausgesetzt, Sie akzeptieren das Erziehungsprojekt und die Schulordnung und Ihr Kind erfüllt die Zulassungsbedingungen zur jeweiligen Schulebene.
Die Einschreibung von schulpflichtigen Kindern in eine Grundschule erfolgt spätestens am letzten Werktag vor Beginn des Schuljahres.
Die von den Städten und Gemeinden organisierten Grundschulen sind verpflichtet, jeden Schüler, der dies beantragt, einzuschreiben, wenn er seinen Wohnsitz auf dem Gebiet der Gemeinde hat oder wenn die Schule die nächstgelegene Gemeindeschule zum Wohnort des Schülers ist.
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