Mit meinen Waffen an einer Jagd oder einem Schießsportwettbewerb im Ausland teilnehmen

Zusammengefasst

Sie sind Jäger und möchten an einer Jagd im Ausland teilnehmen? Oder sind Sie Sportschütze und planen, an einem Wettkampf im Ausland teilzunehmen? Sie haben keinen europäischen Feuerwaffenpass? Dann benötigen Sie eine Genehmigung für die zeitweilige Übergabe und eine Vorabgenehmigung oder eine Absichtserklärung, um Ihre Feuerwaffen, Teile, Zubehör und Munition vorübergehend auszuführen.

Informieren Sie sich über die Bedingungen und Verfahren, die Sie je nach Ihrer Situation beachten müssen.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jäger und Sportschützen mit Wohnsitz in der Wallonie.

Bedingungen
  • In der Wallonie wohnhaft sein.
  • Eine Waffenbesitzerlaubnis (Muster 4 oder 9), einen belgischen Jagdschein, eine Lizenz für Sportschützen besitzen.

 

Welche Dokumente Sie benötigen, hängt von Ihrer Situation ab: ob die Veranstaltung innerhalb oder außerhalb der EU stattfindet. Bitte lesen Sie den für Sie relevanten Abschnitt.

Für eine Veranstaltung in der EU

  • Eine Verbringungsgenehmigung und die Vorabgenehmigung haben, die beide 12 Monate lang gültig sind.

Für eine Veranstaltung außerhalb der EU

  • Ausfüllen einer Absichtserklärung, die während der gesamten Dauer der Veranstaltung gültig ist.
  • Eine Einladung oder ein anderes Dokument besitzen, das die vollständigen Kontaktdaten des Veranstalters, den Ort und die Daten der Veranstaltung, an der Sie teilnehmen möchten (Jagd oder Wettbewerb), enthält.
  • Die maximale Anzahl an Munitionspatronen, die Sie mitnehmen dürfen, ist wie folgt festgelegt:
    • Für Jäger: Maximal 800 Patronen.
    • Für Sportschützen: Maximal 1.200 Patronen.
Prozedur

Einreichung Ihres Antrags

Füllen Sie das/die entsprechende(n) Formular(e) aus und fügen Sie die geforderten Dokumente bei (siehe Belege). 

  • Für eine Veranstaltung in der EU
    • Antrag auf vorherige Zustimmung für die Verbringung von Feuerwaffen und Munition
    • Antrag auf Verbringungsgenehmigung:
  • Für eine Veranstaltung außerhalb der EU
    • Formular für die Absichtserklärung

Versenden Sie Ihre Akte

Ihre vollständige Akte muss an die Direktion der Waffenlizenzen geschickt werden: 

  • Per Post: 

ÖDW WBF
Direktion der Waffenlizenzen
Boulevard Cauchy, 43
5000 NAMUR

Bearbeitung Ihres Antrags

Wir werden Ihren Antrag prüfen. Wenn dieser bestätigt wird, senden wir Ihnen die unterschriebenen Dokumente per Post oder E-Mail zu. 

Teilnahme an der Veranstaltung im Ausland

Sobald Sie die Unterlagen erhalten haben, können Sie mit Ihrer Waffe, einem Ersatzteil, einem Zubehörteil und/oder Munition an Ihrer Veranstaltung im Ausland teilnehmen. 

Délais

Absichtserklärung

5 Arbeitstage

Verbringungsgenehmigung

Die Bearbeitungszeit ist nicht festgelegt und kann variieren, manchmal dauert sie mehrere Wochen.

Documents à fournir

Eine Kopie Ihrer gesetzlichen Genehmigungen: 

  • Ihr belgischer Jagdschein.
  • Ihre in Belgien ausgestellte Lizenz als Sportschütze
  • Ihre Europäische Karte für Jäger/Sportschützen.
  • Ihre Genehmigung des Provinzgouverneurs.

Für eine Veranstaltung außerhalb der EU: 

  • Nachweis der Teilnahme an der Veranstaltung: Ein Dokument, das die Veranstaltung, an der Sie teilnehmen, belegt, z. B. eine Einladung, eine Anmeldung oder eine Rechnung.
rechtliche Grundlagen
Voie de recours

Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage beim Staatsrat.

Diese Beschwerde muss innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden.

Kontakte

Dienste

Direktion der Waffenlizenzen – Abteilung für Einfuhr, Ausfuhr und vorübergehende Verbringung
Boulevard Cauchy 43
5000 NAMUR
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4352
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