Kauf oder Verkauf von militärischer Ausrüstung im Ausland

Zusammengefasst

Planen Sie den Kauf oder Verkauf von Militärgütern im Ausland? Um diese Art von Waren ein- oder auszuführen, müssen Sie eine Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung oder eine Vorabgenehmigung einholen.

Informieren Sie sich über die Bedingungen und Verfahren, die Sie je nach Ihrer Situation beachten müssen.

Achtung

Nur Ausrüstung, die auf der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union aufgeführt ist, kann nach diesem Verfahren ein- oder ausgeführt werden. 

Im Detail

Zielpublikum - Details

Unternehmen mit einem Firmensitz in der Wallonie.

Die Zulassung als Waffenhändler ist für den Kauf und Verkauf von Waffen und Munition erforderlich. 

Bedingungen
  • Um Militärmaterial ein- oder auszuführen, benötigen Sie eine Vorabgenehmigung. 

 

Welche Dokumente Sie benötigen, hängt von Ihrer Situation ab: ob die Ausrüstung innerhalb oder außerhalb der EU verbleibt. Bitte lesen Sie den für Sie relevanten Abschnitt.

Einfuhr von militärischer Ausrüstung aus einem EU-Land - Führung eines Registers

Um militärische Ausrüstung aus einem EU-Land zu kaufen, müssen Sie ein Register führen und die Einfuhrbewegungen eintragen. In diesem Fall müssen Sie keine Schritte mit uns unternehmen.

Import von militärischer Ausrüstung aus einem Nicht-EU-Land - Einfuhrgenehmigung

Um militärische Ausrüstung aus einem Land außerhalb der Europäischen Union zu kaufen, müssen Sie eine Einfuhrgenehmigung beantragen.

Die Einfuhrgenehmigung ist 18 Monate lang gültig.

Ausfuhr von militärischer Ausrüstung in ein EU-Land - Verbringungsgenehmigung

Um militärische Ausrüstung in ein EU-Land zu verkaufen, müssen Sie eine Verbringungsgenehmigung beantragen.

Im Vorfeld müssen Sie im Bestimmungsland Schritte unternehmen, um eine internationale Einfuhrgenehmigung und/oder eine Endverbleibserklärung zu erhalten. 

Die Verbringungsgenehmigung ist 18 Monate lang gültig.

Ausfuhr von militärischer Ausrüstung in ein Nicht-EU-Land - Ausfuhrgenehmigung und Verpflichtung zur endgültigen Ausfuhr

Um militärische Ausrüstung in ein Land außerhalb der Europäischen Union zu verkaufen, müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen. Sie müssen auch ein Verpflichtungsformular für die endgültige Ausfuhr ausfüllen.

Im Vorfeld müssen Sie im Bestimmungsland Schritte unternehmen, um eine internationale Einfuhrgenehmigung und/oder eine Endverbleibserklärung zu erhalten. Bei sensiblen Ländern muss die Endverbleibserklärung von der Botschaft oder einer Handelskammer beglaubigt werden. 

Die Ausfuhrgenehmigung ist 18 Monate lang gültig.

Prozedur

Erstellung Ihrer Akte

Füllen Sie das/die entsprechende(n) Formular(e) aus und fügen Sie die geforderten Dokumente bei (siehe Belege). 

  • Für die Einfuhr von militärischer Ausrüstung 
    • aus einem Nicht-EU-Land - Antrag auf Einfuhrgenehmigung 
  • Für die Ausfuhr von militärischer Ausrüstung
    • im einEU-Land - Antrag auf eine Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigung
    • in ein Nicht-EU-Land - Antrag auf eine Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigung für Waffen und Verpflichtungsformular für die endgültige Ausfuhr

Versenden Sie Ihre Akte

Ihre vollständige Akte muss an die Direktion der Waffenlizenzen geschickt werden: 

  • Per Post: 

ÖDW WBF
Direktion der Waffenlizenzen
Boulevard Cauchy, 43
5000 NAMUR

Bearbeitung Ihres Antrags

Wir prüfen Ihren Antrag: 

  • technische Prüfung des Materials;
  • Bewertung der Nutzung und des Endbenutzers des Materials. 

Wenn dieser bestätigt wird, senden wir Ihnen die unterschriebenen Dokumente per Post oder E-Mail zu. 

Délais

Die Bearbeitungszeit ist nicht festgelegt und kann variieren, manchmal dauert sie mehrere Wochen.

Documents à fournir

Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterschriebenen Formularen müssen Sie Ihrem Antrag die folgenden Belege beifügen:

  • Die Rechnung über den Kauf oder Verkauf des Militärmaterials
  • Bei Ausfuhr:
    • Ihre Vorabgenehmigung
    • die internationale Einfuhrbescheinigung und/oder eine Endverbleibserklärung, die von den zuständigen Behörden des Bestimmungslandes ausgestellt wurde. Bei sensiblen Ländern muss das Endbenutzerzertifikat von der Botschaft oder einer Handelskammer beglaubigt werden.
rechtliche Grundlagen
Voie de recours

Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage beim Staatsrat.

Diese Beschwerde muss innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden.

Kontakte

Dienste

Direktion der Waffenlizenzen - Importdienstleistung
Boulevard Cauchy 43
5000 NAMUR
Direktion der Waffenlizenzen - Exportabteilung
Boulevard Cauchy 43
5000 NAMUR
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4356
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