Der ÖDW Finanzen hat die Aufgabe, die für die Wallonie spezifischen Steuerregelungen umzusetzen sowie die Steuern und Abgaben zu erheben, die in den Zuständigkeitsbereich der Wallonischen Region fallen. In diesem Rahmen legt er die Steuern, für die sie zuständig ist, fest, erhebt sie, zieht sie ein und kontrolliert sie.

Hierzu gehören die Kraftfahrzeugsteuern (Kraftfahrzeugsteuer, Zulassungssteuer und ihre Öko-Malus-Komponente), die Steuer auf Spiele und Wetten, auf Unterhaltungsautomaten, auf Automaten, auf stillgelegte Wirtschaftsstandorte...

Er sorgt für die Beitreibung der vom ÖDW Umwelt festgelegten Steuern auf Industrieabwässer und nicht-häusliche Abfälle.

Der ÖDW Finanzen übernimmt die Kontrolle im Bereich der kilometerabhängigen Abgabe zu Lasten von Lastkraftwagen und verhängt Bußgelder für säumige Nutzer.

Er verwaltet auch die Gewährung von ermäßigten Sätzen bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer im Rahmen einer Unternehmensübertragung.

Im Rahmen der 5. Staatsreform wurden der Immobiliensteuervorabzug sowie die Erbschaftssteuern und die Registrierungsgebühren auf die Regionen übertragen. Für die Wallonie wird der ÖDW Finanzen demnächst die Steuerverwaltung übernehmen.

Generaldirektor
Stéphane GUISSE
Avenue Gouverneur Bovesse 29
5100 Namur (Jambes)
Telefon :
081 33 02 11