Zusammengefasst
WebTeuv ist eine Online-Anwendung, mit der Sie:
- Fahrzeuge in die Fahrzeugdatenbank aufnehmen und deren Zulassung einholen können (obligatorisch für die Erteilung einer Zulassung nach dem 10.01.2025)
- Eine Ausnahmegenehmigung für den Transport beantragen und erhalten können.Eine neue Version wurde im Mai 2023 veröffentlicht.
Um sich anzumelden, müssen Sie zunächst ein sicheres Authentifizierungsverfahren durchlaufen.
Bei diesem Verfahren wird zwischen belgischen und nicht-belgischen Unternehmen unterschieden.
Achtung
Ab dem 02.02.2026 muss das Fahrzeug für die Beantragung (und Erteilung) einer Genehmigung für einen Sondertransport zugelassen werden (nachdem es über WebTeuv in die Fahrzeugdatenbank eingegeben wurde).
Im Detail
Wenn der Antragsteller noch nie eine Genehmigung für einen Sondertransport beantragt hat, muss er das folgende Formular ausfüllen und zurücksenden: WebTeuv-Anmeldeantrag
Die Bearbeitung von Online-Anträgen erfolgt wesentlich schneller als die Bearbeitung von Anträgen, die per Einschreiben (in Papierform) eingereicht werden.
Bei Online-Anträgen lassen sich Fehler vermeiden, wie z. B.:
- Beantragung einer falschen Genehmigungskategorie
- Angabe falscher Gewichtsangaben im Fahrzeugdatenblatt
Der Informationsaustausch (Fragen, zusätzliche Informationen, Präzisierungen) erfolgt online wesentlich schneller als per Post.
Es wird zwischen belgischen und nicht-belgischen Unternehmen unterschieden.
Belgische Unternehmen
Alle belgischen Unternehmen mit einem WebTEUV-Benutzernamen und -Passwort (Stand: 28. April 2023) wurden anhand ihrer BCE-Nummer bei WebTEUV registriert.
Das Unternehmen selbst übernimmt die anschließende Registrierung seiner Mitarbeiter, damit diese sich bei WebTEUV anmelden können.
Die Registrierung erfolgt in zwei Phasen. Einige Schritte sind für Ihr Unternehmen möglicherweise bereits abgeschlossen.
- Benennung von Zugriffsverantwortlichen in CSAM;
- Einrichtung des WebTEUV-Zugangs für Ihre Mitarbeiter.
Das Verfahren ist in diesem Handbuch beschrieben.
Wenn Ihr Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, die keinen belgischen Personalausweis besitzen, sich aber bei WebTEUV anmelden müssen, müssen diese eine BIS-Nummer beantragen, sofern sie noch keine haben. Informationen dazu finden Sie auf der Seite: Digitale Schlüssel für Nicht-Belgier | Flanders.be oder unter Antragstellung und Aktivierung digitaler Schlüssel | BOSA
Deutsch:
Digitale Schlüssel – Antrag und Aktivierung | BOSA
Es ist verlockend, Mitarbeitern, die WebTEUV nur sporadisch nutzen, den Zugriff zu verweigern und ihnen die Anmeldung mit den Zugangsdaten anderer Personen zu gestatten.
Wenn Sie jedoch Ihre Zugangsdaten an Dritte weitergeben, geben Sie auch Ihre digitale Identität preis. Dies kann negative Folgen haben.
Darüber hinaus wird empfohlen, dass Ihre Mitarbeiter mehrere digitale Schlüssel auf CSAM aktivieren, um nicht von einem einzigen System für die Anmeldung abhängig zu sein.
Nicht-belgische Unternehmen
Nicht-belgische Unternehmen können dieses System nicht nutzen. Sie müssen sich zunächst online über das Formular „WebTEUV-Registrierung“ als Antragsteller registrieren.
Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit einem Link zur Aktivierung Ihrer Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA). Damit können Sie Ihr eigenes Passwort wählen.
Diese Unternehmen können die Liste der Personen mit Zugriff auf ihre WebTEUV-Seiten nicht selbst verwalten. Der Zugriff ist streng persönlich.
Wenn Sie anderen Personen in Ihrem Unternehmen Zugriff gewähren möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an teuv@sprb.brussels mit Vor- und Nachnamen sowie E-Mail-Adresse der betreffenden Personen.
Diese Personen erhalten anschließend eine E-Mail mit einem Link zur Aktivierung Ihrer Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA). Dadurch können sie ihr eigenes Passwort wählen.
Die neue Version der WebTEUV-Anwendung finden Sie unter folgendem Link: https://teuv.wegenenverkeer.be/uitzonderlijk-vervoer/fr
Anmeldung für mehrere Unternehmen :
Eine Person kann WebTEUV für mehrere Unternehmen nutzen.
- Mehrere belgische Unternehmen: Bei der Anmeldung über CSAM kann die Person das Unternehmen auswählen, für das sie aktuell angemeldet ist.
- Mehrere ausländische Unternehmen: Die Person muss für jedes Unternehmen, für das sie arbeitet, eine separate E-Mail-Adresse angeben. Nach der Anmeldung hat sie Zugriff auf die entsprechende E-Mail-Adresse.
- Belgische und ausländische Unternehmen: Für belgische Unternehmen erfolgt die Anmeldung über CSAM. Für jedes ausländische Unternehmen muss eine separate E-Mail-Adresse angegeben werden.
Privatpersonen :
Einzelpersonen können Genehmigungen für die Inbetriebnahme von Sondertransportmitteln beantragen (ausschließlich durch Ausfüllen des über diesen Link verfügbaren Formulars und Rücksendung per Einschreiben und Post an die auf dem Formular angegebene Adresse).
Derzeit ist der Zugang zu WebTEUV für Privatpersonen nicht möglich. Personen, die bisher Zugang hatten, können diesen vorübergehend nicht nutzen. Wir arbeiten an einer Lösung, die auch Privatpersonen den Zugang ermöglicht, können aber noch keinen Zeitpunkt für die Implementierung nennen.
Wir empfehlen diesen Privatpersonen, sich an einen Agenten zu wenden. Agenten stellen Anträge im Namen anderer und können die spezifischen Regeln und Vorschriften für den beantragten Transport erläutern. Alternativ können Sie sich an ein spezialisiertes Transportunternehmen wenden, das Genehmigungen und Transporte abwickelt.
Wenn Sie Ihren Antrag dennoch selbst stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung Ihrer Region (siehe Kontaktdaten) oder, falls Sie nicht in Belgien wohnen, an die Region, die Ihrer bevorzugten Sprache am besten entspricht. Falls Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben, geben Sie bitte die Genehmigungsnummer an.
Für die Verbindung mit WebTeuv fallen keine Kosten an (nur die Berechtigungen sind kostenpflichtig).
- 2 JUIN 2010. - Arrêté royal relatif à la circulation routière des véhicules
- 16 DECEMBRE 2010. - Arrêté ministériel relatif à la procédure, la forme et le contenu de l'autorisation pour la circulation routière des véhicules exceptionnels
- 21. MÄRZ 2024 - Erlass der Wallonischen Regierung über den Straßenverkehr mit Sonderfahrzeugen und zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen für die Ausstellung von Genehmigungen für den Sondertransport
- 29. MÄRZ 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 15. März 1968 zur Festlegung der allgemeinen Regelung über die technischen Anforderungen an Kraftfahrzeuge, ihre Anhänger, ihre Bestandteile und ihr Sicherheitszubehör
- 29 NOVEMBRE 2012. - Arrêté du Gouvernement wallon relatif à la délivrance d'autorisation pour le transport exceptionnel Quelle: SERVICE PUBLIC DE WALLONIE
- 4 AVRIL 2019. - Décret relatif aux amendes administratives en matière de sécurité routière
Keine
Formulare
Online
-
WebTeuv
Der Link führt zu WebTeuv für:
- ein Fahrzeug zur Genehmigung in die Fahrzeugbibliothek aufnehmen
- Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

