Genehmigung für den Neueinschlag der Fahrgestellnummer meines Fahrzeugs einholen

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Zusammengefasst

Wenn die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeugs beschädigt und/oder unleserlich ist, ist ein Neueinschlag der Nummer erforderlich. Die Verschlechterung und/oder Unleserlichkeit einer Fahrgestellnummer führt zu einem Neueinschlag dieser Nummer mit Genehmigung des Fahrzeugherstellers, seines Beauftragten oder des Öffentlichen Dienstes der Wallonie.

Achtung

Jedes Fahrgestell oder Fahrzeug muss mit einer als Fahrgestellnummer betrachteten Nummer versehen sein, die für jedes Fahrzeug der gleichen Marke unterschiedlich ist und nicht weniger als drei und nicht mehr als siebzehn Buchstaben und/oder Zahlen umfassen darf. Fahrgestellnummern sind von allen anderen Aufschriften so zu trennen, dass kein Zweifel möglich ist.

Im Detail

Bedingungen

Bei Fahrzeugen, die vor dem 15. Juni 1968 erstmals in Betrieb genommen wurden, ist der Neueinschlag der Fahrgestellnummer nicht von der Zustimmung des Fahrzeugherstellers oder seines Beauftragten abhängig. Es gibt keine Mindestzeichenhöhe. Der Öffentliche Dienst der Wallonie behält sich jedoch das Recht vor, im Zweifelsfall eine Fahrgestellnummer abzulehnen oder zusätzliche Belege zu verlangen.

Bei Fahrzeugen, die nach dem 15. Juni 1968 erstmals in Betrieb genommen wurden, ist der Neueinschlag von der Zustimmung des Fahrzeugherstellers, seines Beauftragten oder, wenn Letztere nicht mehr tätig sind, dem Öffentlichen Dienst der Wallonie abhängig. Die Zeichenhöhe muss mindestens 7 Millimeter betragen. Die Fahrgestellnummer muss auf einem Teil des Fahrgestells (oder an Teilen, die ersatzweise verwendet werden) eingeprägt und ohne mögliche Verwechslung gut lesbar sein.

Prozedur

Wenn der Hersteller noch im Geschäft ist, wenden Sie sich bitte an den Fahrzeughersteller oder seinen Beauftragten, um eine Bescheinigung über den Neueinschlag der Fahrgestellnummer zu erhalten.

Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder nicht in der Lage ist, eine Bescheinigung vorzulegen, können Sie sich an die zuständige Abteilung wenden: controle.technique.automobile@spw.wallonie.be und die folgenden Dokumente beifügen:

  • Eine Kopie aller Dokumente des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung, Konformitätsbescheinigung, Bescheinigung über den Besuch der technischen Kontrolle);
  • Fotos des Fahrzeugs (von allen Seites);
  • Ein Foto der auf dem Fahrzeug eingravierten Fahrgestellnummer;
  • Ein Foto des an das Fahrzeug angebrachten Fahrzeugkennzeichens;

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