Erhalt einer regionalen Prämie für den Kauf eines Fahrrads als Privatperson

Zusammengefasst

Sie sind in der Wallonie wohnhaft? Sie fahren oder wollen regelmäßig mit dem Fahrrad fahren, z.B., um zur Arbeit zu fahren? Sie möchten ein Transportrad kaufen, um Ihre Kinder zur Schule zu bringen? Sind Sie an einer finanziellen Unterstützung interessiert?
 
Die Wallonie bietet Ihnen eine Prämie für den Kauf eines Fahrrads für Ihre Nutzfahrten an!
 
Diese Prämie richtet sich an alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Wallonischen Region, die mindestens achtzehn Jahre alt sind, oder an alle für mündig erklärten Minderjährigen.
 
Die Prämie kann für fast alle Arten von Fahrrädern gewährt werden, unabhängig davon, ob es sich um neue oder gebrauchte Fahrräder handelt oder ob sie mit einer elektrischen Unterstützung ausgestattet sind oder nicht.
 
Die Höhe der Prämie beträgt maximal 20%, 30% oder 40% des Kaufpreises, wobei die Höchstbeträge je nach Fahrradtyp und Situation des Antragstellers zwischen 50 Euro und 1250 Euro liegen.
 
Der Kauf muss zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2024 getätigt worden sein.
 
Das Fahrrad, für das die Prämie gewährt wird, muss genutzt werden:
 
  • Für mindestens 40% der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
  • Oder für mindestens 40% der Fahrten im Zusammenhang mit der Arbeitssuche.
 
Wenn es sich um ein Transportrad handelt, ist der Empfänger der Prämie nicht verpflichtet, es für den Weg zur Arbeit oder für die Arbeitssuche zu nutzen. Diese Art von Fahrrad muss jedoch täglich genutzt werden, z.B. um die Kinder zur Schule zu bringen oder Einkäufe zu tätigen.
 
Diese Prämie steht zur Verfügung, bis die von der Wallonie bereitgestellten Haushaltsmittel erschöpft sind.
 Pro Person und Fahrrad kann nur eine Prämie gewährt werden.
Diese Prämie kann mit anderen Prämien kumuliert werden, die eventuell von anderen Befugnisebenen eingeführt wurden (siehe Seite "Prämien der Gemeinden und Provinzen" des Mobilitätsportals der Wallonie).
 
Die vollständige Regelung zu dieser Prämie finden Sie im "Erlass der Wallonischen Regierung (26/11/2020) zur Festlegung der Gewährungsmodalitäten eines Zuschusses für jede natürliche Person zum Ankauf eines Fahrrads oder eines E-Bike Umbausatzes" und im "Erlass der Wallonischen Regierung (26/08/2021) zur Abänderung des berichtigenden Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. November 2020 zur Festlegung der Gewährungsmodalitäten eines Zuschusses für jede natürliche Person zum Ankauf eines Fahrrads oder eines E-Bike Umbausatzes und des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 1. Oktober 2020 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung eines Zuschusses an Arbeitgeber für den Kauf eines Dienstfahrrad" (in Kürze verfügbar)“.

Achtung

  • Das Fahrrad, für das die Prämie gewährt wird, muss genutzt werden:
    • Für mindestens 40% der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
    • Oder für mindestens 40% der Fahrten im Zusammenhang mit der Arbeitssuche.
  • Wenn es sich um ein Transportrad handelt, ist der Empfänger der Prämie nicht verpflichtet, es für den Weg zur Arbeit oder für die Arbeitssuche zu nutzen. Diese Art von Fahrrad muss jedoch täglich genutzt werden, z.B., um die Kinder zur Schule zu bringen oder Einkäufe zu tätigen.
  • Bei gebrauchten Fahrrädern wird vorausgesetzt, dass das Fahrrad von einem Fachhändler und nicht von einer Privatperson gekauft wird. Eine ordnungsgemäße Rechnung, die von einem professionellen Verkäufer auf den Namen des Antragstellers ausgestellt wurde, muss dem Prämienantrag beigefügt werden.
  • Der Kauf muss zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2024 getätigt worden sein.
  • Die geltenden Bedingungen und Beträge unterscheiden sich, je nachdem, ob Ihr Fahrrad vor oder nach dem 31. August 2021 gekauft wurde (siehe weiter unten).
  • Diese Prämie steht zur Verfügung, bis die von der Wallonie bereitgestellten Haushaltsmittel erschöpft sind.
  • Diese Prämie wird vorbehaltlich der Annahme Ihres Antrags durch die wallonische Verwaltung gewährt.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede natürliche Person, die mindestens achtzehn Jahre alt ist, oder jeder für mündig erklärte Minderjährige, dessen Wohnsitz sich auf dem Gebiet der Wallonischen Region befindet.

Vorteile
Die Prämie beläuft sich auf maximal 20%, 30% oder 40% des Kaufpreises des Fahrrads einschließlich Mehrwertsteuer, wobei die Obergrenzen zwischen 50€ und 1250€ liegen.
Die Berechnung der Prämie hängt ab von:
  • dem Kaufdatum: die geltenden Bedingungen und Beträge unterscheiden sich, je nachdem, ob Ihr Fahrrad vor oder nach dem 31. August 2021 gekauft wurde.
  • der Art des Kaufs: neues oder gebrauchtes Fahrrad (von einem Fachhändler gekauft)
  • der Art des Fahrrads: herkömmliches Fahrrad (=nicht elektrisch), Elektrofahrrad, Transportrad, Speed-Pedelec.
  • der Situation des Antragstellers: Für Arbeitslose, Personen mit geringem Einkommen (global steuerpflichtiges Einkommen geringer als 32.700€) sowie für Mitglieder einer kinderreichen Familie oder einer Ein-Elternteil-Familie sind Zuschläge vorgesehen.
 
Prozedur
Die Beantragung der Prämie erfolgt online über die Plattform monespace.wallonie.be. Um eine Akte einzureichen, beachten Sie bitte die folgenden Schritte:
  1.  Klicken Sie auf diesen Link.
  2. Identifizieren Sie sich:
 
  • entweder mithilfe Ihres elektronischen Ausweises und eines Kartenlesegeräts
  • oder über die Anwendung It’s me
  • oder mit einem per SMS übermittelten eindeutigen Sicherheitscode
 
  1. Sobald Sie sich identifiziert haben, klicken Sie auf "Bürgerbereich".
  2. Falls Sie es noch nicht getan haben, erstellen Sie Ihr Profil, indem Sie mindestens die erforderlichen Informationen eingeben und den Anweisungen folgen.
  3. Sobald Sie Ihr Profil erstellt haben, gehen Sie auf das Menü "Einen neuen Schritt einleiten" und folgen Sie dann den Anweisungen, die Ihnen angezeigt werden, um das Online-Formular auszufüllen und Ihre Antragsakte einzureichen.
 
Um das Formular für den Prämienantrag auszufüllen, benötigen Sie Folgendes:
 
  • Ihren elektronischen Personalausweis und Ihre PIN-Nummer sowie ein Kartenlesegerät und einen Computer. Das Anmeldeverfahren ist ähnlich wie bei Tax-on-Web. Es ist auch möglich, sich mithilfe einer mobilen Anwendung zur sicheren Identifizierung wie "itsme" anzumelden.
  • Ihre Bankdaten
  • Eine elektronische Version der Rechnung Ihres Fahrrads (oder des Umbausatzes für ein E-Bike). Diese muss zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2024 ausgestellt werden und auf Ihren Namen lauten (die Rechnung dient als Nachweis dafür, dass der Antragsteller der Prämie der Käufer und Eigentümer des Fahrrads ist, für das die Prämie beantragt wird). Dabei kann es sich um eine eingescannte PDF-Version oder ein mit Ihrem Mobiltelefon aufgenommenes Foto handeln. Es muss sich dabei um eine Rechnung mit Ihrem Namen auf dem Dokument handeln und nicht um einen einfachen Kassenbeleg.
 
Je nach Art des Antrags und Ihrer Situation können zusätzliche Dokumente angefordert werden:
 
·Eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers darüber, dass Sie das Fahrrad für mindestens 40% Ihrer Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nutzen oder sich dazu verpflichten (diese Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn sich Ihr Prämienantrag auf ein Transportrad bezieht). Laden Sie unsere Vorlage für eine Bescheinigung herunter, die Sie von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen können.
  • Jedes von einer zuständigen Behörde ausgestellte Dokument, das bestätigt, dass Sie arbeitslos und arbeitssuchend sind:
 
  • Wenn Sie Vollarbeitsloser sind und Arbeitslosengeld oder Eingliederungsgeld beziehen: eine Bescheinigung, die vom LfA oder einer Zahlstelle (Gewerkschaft oder Hilfskasse für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes) ausgestellt wurde.
  • Sie sind Bezugsberechtigter des ÖSHZ: eine vom ÖSHZ ausgestellte Bescheinigung
  • Wenn Sie sich in der Berufseingliederungszeit befinden oder sogenannter "freiwilliger" Arbeitsloser sind:
    • Eine Bescheinigung Ihrer Eintragung als Arbeitssuchender beim Gemeinschaftlichen und Regionalen Amt für Berufsbildung und Arbeitsbeschaffung;
    • sowie das Dokument C29 - Notifikation einer Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es handelt sich um eine Bescheinigung des Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA), aus der hervorgeht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie die Zulässigkeitsbedingungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllen. Anhand des Ausschlussgrundes, der auf dem Dokument vermerkt wird, können wir beurteilen, ob Sie als arbeitslose Person als prämienberechtigt gelten können oder nicht. Um dieses Dokument zu erhalten, stellen Sie bei einer Zahlstelle (Gewerkschaft oder Hilfskasse für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes) einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Die Zahlstelle leitet Ihren Antrag an das LfA weiter, das eine Notifikation der Entscheidung (C29) zurückschickt.
  • Für Personen mit einem global steuerpflichtigen Einkommen von weniger als 32.700€: der letzte verfügbarer Steuerbescheid.
  • Für Mitglieder einer kinderreichen Familie: eine Kopie Ihrer Ermäßigungskarte "Kinderreiche Familien", die von der NGBE oder dem Familienverband ausgestellt wird.
  • Für Mitglieder einer Ein-Elternteil-Familie: eine Haushaltszusammensetzung. Ein Nachweis über den Bezug von Kindergeld kann ebenfalls verlangt werden, wenn in Ihrem Haushalt keine minderjährigen Kinder leben.
  • Für motorisierte Fahrräder mit Elektroantrieb und Speed-Pedelecs: eine Konformitätsbescheinigung (COC) Kategorie L1e-A oder L1e-B.
 
 Benötigen Sie Hilfe beim Antragsformular oder bei der Bedienung von monespace.wallonie ?
 
  • Konsultieren Sie die Benutzerhandbücher, die Sie über die Schaltfläche "Centre d'aide" (Help Center) in der oberen rechten Ecke von monespace.wallonie.be aufrufen können.
 
• Benutzerhandbuch - Bürger: beschreibt "Mon Espace" und seine Funktionen
 
  • Sie können sich außerdem an das Helpdesk wenden.
 
 
Haben Sie noch Fragen zur Prämie (Regelungen, Gewährungsbedingungen, Auflagen...)?
 
 

 

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