Wahl und Arbeitsweise

Wahl

Nach seiner Konstituierung wählt das Wallonische Parlament mit der Mehrheit, aber nicht unbedingt aus seiner Mitte, die Wallonische Regierung für eine Amtszeit von fünf Jahren.

Sie wird gebildet aus mehreren Ministern, die einer politischen Koalition angehören, sowie aus einem Ministerpräsidenten. 

Die Wahl der Wallonischen Regierung kann auf zwei Arten erfolgen. Entweder erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung und mit absoluter Mehrheit in so vielen getrennten Wahlgängen, wie es Mitglieder zu wählen gibt, oder es werden die Kandidaten gewählt, die auf derselben von der Mehrheit der Abgeordneten unterzeichneten Liste stehen.

Grundsätzlich hört der Abgeordnete, dem ein Ministeramt übertragen wird, sofort auf zu tagen und sein Stellvertreter tritt an seine Stelle.

Aus den Reihen der Regierungsmitglieder wird anschließend ein Ministerpräsident ernannt. Er leistet den Eid vor dem König.

Die Mitglieder der Föderalregierung und der anderen Gemeinschafts- und Regionalregierungen dürfen nicht mehr als ein Ministeramt gleichzeitig ausüben. Es ist jedoch möglich, gleichzeitig Regierungsaufgaben bei der Wallonischen Region und bei der Französischen Gemeinschaft auszuüben.

Die Regierung sowie jedes ihrer Mitglieder ist dem Wallonischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig.

Arbeitsweise

Die Wallonische Regierung hat keine andere Gewalt als die, die ihm die belgische Verfassung und die aufgrund der Verfassung selbst ergangenen Gesetze (insbesondere das Sondergesetz vom 8. August 1980) und Dekrete ausdrücklich übertragen.

Sie berät kollegial, im Konsens, über alle in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten, vorbehaltlich der Befugnisse, die sie den Ministern überträgt.

Wöchentliche Regierungssitzungen finden in der Regel auf Initiative des Ministerpräsidenten donnerstags im Elysette-Gebäude in Namur statt.

Die Zuständigkeiten der Wallonischen Regierung 

elysette
AWAP - Guy Focant