Zusammengefasst
Besitzen Sie einen Burunduk, entdecken Sie eine invasive gebietsfremde Pflanze in Ihrem Teich oder betreiben Sie eine Gärtnerei oder einen Tierhandel?
Bestimmte Tier- und Pflanzenarten gelten in der Europäischen Union (EU) als invasive gebietsfremde Arten. Diese nicht einheimischen Arten bedrohen die Artenvielfalt und sind in einer offiziellen, regelmäßig aktualisierten Liste aufgeführt. Einige dieser aufgeführten Arten kommen bereits in der Wallonie vor und gelten als weit verbreitet oder nicht.
SCHNELL UND VORBEUGEND HANDELN
In der Wallonie sind Sie verpflichtet, den Besitz dieser Arten der Verwaltung zu melden. Diese Meldepflicht soll eine bessere Rückverfolgbarkeit bestimmter invasiver gebietsfremder Arten gewährleisten, um vorbeugend handeln und deren Ausbreitung verhindern zu können. Und damit unsere Artenvielfalt zu schützen.
Der ÖDW Landwirtschaft, Naturressourcen und Umwelt (LNU) ist die zuständige Behörde für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten in der Wallonie. Unsere Direktion der Natur und der Grünflächen koordiniert die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten, die gesetzlichen Aspekte und die Kontrollen. Wir führen regelmäßig eine Berichterstattung an Europa durch, um die Situation Region für Region zu verfolgen.
Sobald wir Ihre Meldung erhalten haben, teilen wir Ihnen die geeigneten Maßnahmen mit, die zu treffen sind: Haltung unter Verschluss, Rückgabe/Vernichtung der Exemplare oder auch besondere Bedingungen für die Haltung.
Wenn Sie diese Maßnahmen einhalten, können Sie mit der Haltung Ihrer Tierart optimal umgehen.
WANN IST EINE MELDUNG ERFORDERLICH?
Europa hat die Liste der bedenklichen invasiven gebietsfremden Arten festgelegt. Ebenfalls hat die Wallonie eine Liste der bedenklichen invasiven gebietsfremden Arten erstellt, die auf ihrem Gebiet nicht weit verbreitet sind. Überprüfen Sie, ob die von Ihnen gehaltene Art in den Listen aufgeführt ist (siehe „Nützliche Links“ unten).
Sobald Ihre Art in die EU-Liste hinzugefügt wird, handeln Sie schnell und teilen Sie uns unverzüglich mit, dass Sie diese Art halten, indem Sie das Online-Formular ausfüllen.
Für Haustiere und kommerzielle Bestände gelten Übergangsfristen. Diese Fristen hängen vom Datum der Aufnahme in die europäische Liste und von den vorgesehenen Aufschüben ab.
Die 3 Fälle, in denen Sie eine Meldung machen müssen:
- Im Fall eines Haustiers, das zu einer in der EU-Liste aufgeführten Art gehört, wenn es bereits vor seiner Aufnahme in die Liste gehalten wurde: Jeder nicht gewerblich tätige Halter darf es bis zu seinem natürlichen Tod behalten, sofern er jegliche Fortpflanzung und das Entkommen verhindert und dies der zuständigen Verwaltung meldet
- Im Fall von kommerziellen Beständen (zu kommerziellen Zwecken gehaltene Exemplare), die vor dem Datum der Aufnahme in die europäische Liste bestanden: Je nach Fall können strenge Abverkaufsregeln, ein Verkaufsstopp oder sogar die Vernichtung der Arten vorgesehen werden. In der Regel ist eine Übergangsphase von höchstens 2 Jahren vorgesehen.
- Im Fall von Arten der europäischen Liste, die in der Wallonie noch nicht weit verbreitet sind: Jede vorsätzliche Haltung, d. h. wenn Sie wissen, dass Sie diese invasive gebietsfremde Art halten (Sie sind sich dessen bewusst oder wurden von der Verwaltung oder einer beauftragten Person darüber notifiziert, dass die Art in der europäischen Liste steht. Und zwar auch dann, wenn Sie die Art nicht selbst auf Ihr Grundstück eingeführt haben!) löst die Meldepflicht aus. Bewirtschaftungsmaßnahmen können dann auferlegt werden. Durch die Meldung des Vorkommens der Art können Sie ein Protokoll vermeiden, sofern die vorgeschriebenen Bewirtschaftungs- oder Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden.
FÜLLEN SIE DAS MELDEFORMULAR AUS
Sind Sie betroffen? Lesen Sie das Verfahren und die Bedingungen unten. Geben Sie die Anzahl der gehaltenen invasiven gebietsfremden Arten an. Sollten sich die Haltungsbedingungen ändern, teilen Sie uns dies bitte erneut mit.
Achtung
DIE LISTEN DER INVASIVEN GEBIETSFREMDEN ARTEN ÄNDERN SICH
Überprüfen Sie regelmäßig die Listen der invasiven gebietsfremden Arten, da diese regelmäßig aktualisiert werden (siehe „Nützliche Links“ unten).
Im Detail
Sie sind betroffen, wenn:
- Sie Besitzer eines Haustiers sind, das in der Liste der für die EU bedenklichen invasiven gebietsfremden Arten aufgeführt ist. Sie Ihr Tier vor der Aufnahme in die Liste und somit vor dem Verbot der Haltung erworben haben.
- Sie gewerblich mit exotischer Pflanzen und/oder Tiere handeln: Sie verfügen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Art in die Liste der für die EU bedenklichen Arten über kommerzielle Bestände an invasiven gebietsfremden Arten
- Sie das Vorkommen einer für die EU bedenklichen und in der Wallonie nicht weit verbreiteten invasiven gebietsfremden Art (Pflanze oder wenig mobile Tierart) auf Ihrem Grundstück feststellen. Zum Beispiel: Louisiana-Flusskrebse, Scheidenblatt, Brasilianische Graspflanze usw.
GEWERBETREIBENDE:
Für die Haltung von kommerziellen Beständen invasiver gebietsfremder Arten müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- die Exemplare wurden vor ihrer Aufnahme in die EU-Liste erworben
- die Haltung ist für maximal zwei Jahre nach der Aufnahme der Art in die EU-Liste erlaubt
- die Haltung und die Beförderung lebender Exemplare oder reproduktionsfähiger Teile dieser Arten sind ausschließlich zum Verkauf oder zur Übertragung an Forschungseinrichtungen oder Ex-situ-Erhaltungsstationen sowie für medizinische Zwecke erlaubt. Unter welchen Bedingungen? Die Exemplare müssen unter Verschluss gehalten und befördert, und alle geeigneten Maßnahmen müssen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass sie sich weder fortpflanzen noch entkommen können, oder um diese Exemplare schmerzfrei zu töten oder zu beseitigen, um den Bestand zu erschöpfen.
VERKAUF/ÜBERGABE:
Der Verkauf oder die Übergabe lebender Exemplare an nicht gewerbliche Nutzer ist ein Jahr lang nach der Aufnahme der Art in die EU-Liste oder die wallonische Liste erlaubt, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- die Exemplare werden unter Verschluss gehalten und befördert
- es werden alle geeigneten Maßnahmen getroffen, um eine Fortpflanzung oder ein Entkommen der Exemplare auszuschließen
NACHVERFOLGUNG: PRÄVENTIONS-/MANAGEMENTMASSNAHMEN EINHALTEN
Nach der Meldung erhalten Sie ein Schreiben, in dem Ihnen alle Bedingungen mitgeteilt werden, die Sie je nach Ihrer besonderen Situation erfüllen müssen. Im Allgemeinen müssen Sie:
- die Fortpflanzung und das Entkommen verhindern
- die allgemeinen/besonderen Maßnahmen, die Ihnen auferlegt sind (Verschluss usw.), einhalten
- uns per E-Mail informieren, falls sich die Situation ändert. Geben Sie in der E-Mail Ihre Aktennummer an.
- Wenn Sie die Art melden und die empfohlenen Maßnahmen einhalten, vermeiden Sie einen Verstoß. Der Besitz einer invasiven gebietsfremden Art ist nämlich illegal und daher strafbar.
- Angemessene Beratung erhalten, um mit Ihrer Situation umzugehen: Präventions- und Managementmaßnahmen ermöglichen es Ihnen, die Fortpflanzung und mögliche Schäden der Art auf Ihrem Grundstück oder in der Umwelt bestmöglich zu bewältigen.
- Wenn Sie schnell und präventiv handeln, entstehen Ihnen weniger Kosten.
Dieses Verfahren ist auf Französisch verfügbar. Es ist kostenlos.
In Schritten:
- Identifizieren Sie Ihren Fall (Haustier, Bestand, Meldung "nicht weit verbreitet").
- Überprüfen Sie, ob die Art auf der europäischen Liste steht und für den dritten Fall, ob sie weit verbreitet ist oder nicht (siehe "Nützliche Links" unten).
- Überprüfen Sie das Anmeldedatum und die Verschiebungen.
- Benachrichtigen Sie den ÖDW LNU über das unten verfügbare Online-Formular. Fügen Sie die erforderlichen Belege hinzu.
- Unsere Direktion der Natur und der Grünflächen wird Ihnen innerhalb eines Monats über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse antworten. Diese E-Mail informiert Sie über mögliche obligatorische Präventions- und Managementmaßnahmen.
- Wenden Sie die auferlegten Bedingungen an (Überwachung/Kontrollen) und setzen Sie gegebenenfalls Maßnahmen ein.
- Nachverfolgung: Melden Sie uns jede Änderung (Abtretung, Tod, Entkommen), indem Sie eine E-Mail an die Adresse invasives@spw.wallonie.be senden und dabei Ihre Aktennummer angeben.
Das Meldeverfahren ist kostenlos.
Die Präventions-/Managementmaßnahmen der Arten können Kosten verursachen. Wenn Sie schnell handeln und die Ausbreitung von Anfang an verhindern, können Sie kostengünstige Maßnahmen (z. B. Sterilisation, Verbesserung der Haltungsbedingungen, um ein Entkommen zu verhindern, oder ein Netz, um die Ausbreitung der Süßwasserkrebse außerhalb Ihres Teiches zu verhindern...) einführen.
Wenn Sie das Online-Formular ausfüllen, benötigen wir die folgenden Informationen:
- die genaue Identifizierung der Art: jedes beweiskräftige Element, das die Identifizierung der Art ermöglicht
- den Nachweis der früheren Haltung, wenn kommerzieller Bestand oder Haustier (Fotos, Kaufnachweise...)
- Beschreibung der Einschließungsmaßnahmen, die derzeit ergriffen werden, um zu verhindern, dass die Art entkommen kann
- Plan, auf dem der Ort, an dem die Art gehalten wird, verzeichnet ist
- Fotos von den Haltungsbedingungen der Art
Nützliche Links
- Konsultieren Sie die Listen invasiver gebietsfremder Pflanzen- und Tierarten, die in der Wallonie noch nicht weit verbreitet sind
- Konsultieren Sie die Listen invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung: Tiere und Pflanzen - EU-Liste
- Kampagne - Stoppt invasive gebietsfremde Arten!
- Biologische Vielfalt - Aktiv werden - Invasive gebietsfremde Arten

