Ihre Verwaltungsschritte
In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.
21 gefundene Resultate
- Gemäß Artikel 59 des Dekrets vom 28. September 2023muss die Einrichtung, die einen Beförderungsdienst mit sozialer Zweckbestimmung betreibt, von der Regierung zugelassen sein und ihre…
- Um als Radfahrer Probleme auf der Straße oder im öffentlichen Raum zu melden (Abfälle oder störende Objekte auf dem Radweg, verblasste Bodenmarkierung, fehlende Schilder, beschädigter Straßenbelag,…
- Bei Problemen im Zusammenhang mit einem Wasserweg oder einem Wasserbauwerk wenden Sie sich bitte an den Bereitschaftsdienst der Wasserwege, der die Meldung aufnimmt und dann die Teams des ÖDW…
- Bei jedem Problem im Zusammenhang mit einer regionalen Straße oder Autobahn oder ihren Infrastrukturen empfehlen wir Ihnen, sich an die Regionalverwaltung zu wenden, die in der Lage ist, auf der…
- Gemäß Artikel 8 des Dekrets vom 28. September 2023 wird der elektronische Vermittlungsdienst von der Regierung zugelassen."elektronische Beförderungsvermittlung": die natürliche…
- Begleitunternehmen, die in Belgien die Begleitung von außergewöhnlichen Fahrzeugen durchführen, müssen dies vor dem Transport melden. Da die Materie regionalisiert ist, haben die…

