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Sich über die Erbschaftssteuer in der Wallonischen Region informieren

Zusammengefasst

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer auf den Nachlass einer verstorbenen Person. Sie wird auf der Grundlage des Nettowerts der unbeweglichen (Haus, Grundstück usw.) und beweglichen Güter (Bargeld, Möbel, Schmuck usw.) berechnet, die der Verstorbene nach Abzug der Schulden hinterlässt.

Die Erbschaftserklärung bildet die Grundlage für die Berechnung.

Die Festlegung der Erbschaftssteuer hängt von der zuständigen Region ab. Für die Region Brüssel-Hauptstadt und die Wallonische Region ist der FÖD Finanzen zuständig. Für die Flämische Region ist der Flämische Steuerdienst zuständig.

Achtung

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt davon ab, in welcher Region Belgiens sich der letzte tatsächliche Wohnsitz oder der Sitz des Vermögens des Verstorbenen befand.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Gesetzliche Erben (vom Gesetz bestimmt) und/oder Vermächtnisnehmer (vom Testament bestimmt).

Bedingungen

In der Wallonischen Region gelten unterschiedliche Erbschaftssteuersätze (siehe Steuersätze für die Wallonische Region). Die Steuersätze variieren je nach:

  • Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen,
  • Umfang des Nachlasses.
Prozedur

Nach dem Tod einer Person sind ihre gesetzlichen Erben (durch Gesetz bestimmt) und/oder ihre Vermächtnisnehmer (durch Testament bestimmt) verpflichtet, eine Erbschaftserklärung beim zuständigen Amt Rechtssicherheit des FÖD Finanzen einzureichen. Dies muss innerhalb von vier Monaten nach dem Todestag geschehen. Da für die Erstellung einer Erbschaftserklärung gründliche Kenntnisse im Zivil- und Steuerrecht erforderlich sind, ziehen die Erben in der Regel eine sachkundige Person (z. B. einen Notar) hinzu. Sie können sich auch beim Amt Rechtssicherheit, bei dem Sie die Erklärung einreichen müssen, über die gesetzlichen Bestimmungen informieren, denen die Erklärung entsprechen muss.

Jeder Erbe oder Gesamtvermächtnisnehmer kann eine Erbschaftserklärung abgeben. Üblicherweise wird jedoch eine einzige Erklärung eingereicht, die von allen Erben und/oder Gesamtvermächtnisnehmern unterzeichnet ist.

Kontakte

Dienste

SPF Finances
02 572 57 57

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Aktualisiert am 04/06/2026
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