Zusammengefasst
Es steht Ihnen frei, Ihr minderjähriges Kind in eine Schule Ihrer Wahl einzuschreiben. Für die Einschreibung können Sie sich direkt an die Sekundarschule wenden.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es neun Sekundarschulen. Diese sind entweder dem Gemeinschaftsunterrichtswesen oder dem freien subventionierten Unterrichtswesen zugeordnet. Außerdem gibt es zwei Teilzeitunterrichtzentren sowie die Möglichkeit, einer dualen mittelständischen Ausbildung an einem Zentrum für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (ZAWM) zu folgen.
Die Sekundarstufe umfasst folgende Schulformen:
- allgemeinbildender Sekundarunterricht,
- technischer Übergangsunterricht,
- technischer Befähigungsunterricht,
- berufsbildenden Sekundarunterricht.
Die Sekundarschule gliedert sich in drei Stufen:
- die 1. Stufe – die sogenannte Beobachtungsstufe,
- die 2. Stufe – die so genannte Orientierungsstufe,
- die 3. Stufe - die sogenannte Bestimmungsstufe.
Nach erfolgreichem Abschluss des 3. Jahres des allgemeinbildenden und technischen Sekundarunterricht bzw. des 4. Jahres des berufsbildenden Sekundarunterrichts wird das Abschlusszeugnis der Unterstufe des Sekundarunterrichts verliehen.
Das Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts wird nach erfolgreichem Abschluss des 6. Jahres des allgemeinen und technischen bzw. des 7. Jahres des berufsbildenden Sekundarunterrichts verliehen.
Ein Befähigungsnachweis wird nach erfolgreichem Bestehen der Qualifikationsprüfung des 6. Jahres des technischen und berufsbildenden Sekundarunterrichts sowie des 7. Jahres des berufsbildenden Sekundarunterrichts ausgestellt.
Im Detail
Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die [Regel- und Förderschulen Königlicher Erlass vom 29. Juni 1984 über die Organisation des Sekundarschulwesens
Nützliche Links
Die Schulebenen im Unterrichtswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

