Zusammengefasst
Damit Käufer ein sicheres Fahrzeug erwerben können, wird ab dem 1. Januar 2023 eine technische Kontrolle für Motorräder beim Weiterverkauf an eine Privatperson oder nach einem Unfall vorgeschrieben.
Diese neue Regelung betrifft die folgenden Fahrzeuge der Klasse L:
Motorräder, Krafträder, motorisierte Dreiräder und Vierradfahrzeuge, die mit einem belgischen Kennzeichen fahren oder dies beabsichtigen und mit einem solchen ausgestattet sind:
- entweder mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 125 cc;
- oder mit einem Elektro- oder Hybridmotor mit einer Nenndauerleistung von mehr als 11 kW und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Motorräder werden insbesondere auf folgende Punkte überprüft:
- Identifizierung des Fahrzeugs;
- Bremsanlagen;
- Lenkung;
- Sichtbarkeit;
- Beleuchtung und Elemente des Stromkreises;
- Achsen, Räder, Reifen, Federung;
- Fahrgestell und Fahrgestellzubehör;
- Belästigung (Lärm und Verschmutzung).
Diese nicht-periodische
Im Detail
Öffentliche Personen oder juristische Personen.
18. November 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung über die technische Kontrolle von zwei- oder dreirädrigen Fahrzeugen und Vierradfahrzeugen und zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 10. Oktober 1974 zur allgemeinen Regelung der technischen Bedingungen, denen Mopeds und Motorräder sowie ihre Anhänger entsprechen müssen.
Documents utiles
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Checkliste Technische Kontrolle Motorräder
Nützliche Links
Technische Kontrolle Motorräder

