Erhalt einer Genehmigung für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers

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Zusammengefasst

Die Personenbeförderung mithilfe eines Fahrzeugs mit mehr als neun Plätzen erfordert eine Genehmigung. Unternehmen, deren Tätigkeit darin besteht, regelmäßige oder regelmäßige spezialisierte Transportdienstleistungen zu erbringen, sind dazu verpflichtet, eine Genehmigung für den Zugang zum Beruf gemäß Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und gemäß dem Gesetz vom 15. Juli 2013 über den Personenkraftverkeher.

Achtung

Die Anfrage kann auf Französisch oder Deutsch gestellt werden. Wir antworten in einer dieser beiden Sprachen.

Im Detail

Bedingungen

Ein Unternehmen, welches den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausübt oder ausüben möchte, muss vier Bedingungen erfüllen:

  1. Bedingung der Niederlassung: Das Unternehmen muss stabil und effektiv in der Wallonischen Region niedergelassen sein.
  2. Bedingung bezüglich Unbedenklichkeit: Das Unternehmen oder der Transportverwalter darf nicht wegen einer schweren Straftat verurteilt worden sein oder eine Strafe wegen eines der schwersten Verstöße gegen die gemeinschaftlichen Vorschriften erhalten haben.
  3. Bedingung bezüglich der Finanzkraft:

 Das Unternehmen muss dazu in der Lage sein, jedes Jahr auf Grundlage des Jahresabschlusses zu zeigen, dass es über Kapital und Reserven im Wert von mindestens 9000 Euro für das erste Fahrzeug sowie von 5000 Euro für jedes weitere von ihm genutzte Fahrzeug verfügt.

Das Unternehmen stellt eine selbstschuldnerische Bürgschaft über einen Wert von mindestens 9000 Euro für das erste Fahrzeug und 5000 Euro für jedes weitere von ihm genutzte Fahrzeug.

4. Bedingung für die Berufsbefähigung: der Besitz eines Berufsbefähigungszeugnisses ist verpflichtend. (Organisation der Ausbildung und der Prüfungen durch das Institut für Straßentransport und Logistik in Belgien (ITLB) http:\\www.itlb.be)

Prozedur

Ein Antrag auf Zugang zum Beruf muss über die Plattform „Mon espace“ des SPW gestellt werden. Das Antragsformular für den Zugang zum Beruf muss online ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers vier Bedingungen erfüllt sein müssen. Diese Bedingungen finden Sie oben. Die Erfüllung dieser Bedingungen muss anhand des Formulars und der erforderlichen Anlagen nachgewiesen werden. Sind die Bedingungen erfüllt, wird die von der zuständigen Direktion unterzeichnete Genehmigung an das Unternehmen geschickt.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich per E-Mail oder Post an die Direktion für Regulierung des Straßenverkehrs wenden:

Service public de Wallonie
Direction du Transport de personnes
Boulevard du Nord 8
5000 Namur

 

Coût

Der Antrag wird kostenlos bearbeitet.

Délais

Ab dem Zeitpunkt, an dem wir den Eingang eines vollständigen Antrags bestätigen, ist eine Frist von 10 Tagen erforderlich.

Documents à fournir

Alle vorzulegenden Belege sind im Formular aufgeführt. Sie sind erforderlich, um zu überprüfen, ob ein Unternehmen die vier oben genannten Bedingungen erfüllt.

Voie de recours

Es besteht die Möglichkeit, bei der Direktion für Regulierung des Straßenverkehrs Beschwerde einzulegen.

Kontakte

Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3726
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