Eine Zulassung als Tierheim erhalten

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Zusammengefasst

Sie haben vor, ein Tierheim in der Wallonie zu eröffnen? Jedes Jahr nehmen diese Einrichtungen Tausende von Hunden, Katzen und anderen Tieren auf, die in der Wallonie ausgesetzt, verloren gegangen sind, vernachlässigt, beschlagnahmt oder konfisziert wurden. 

 

Das Tierheim hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Tiere aufzunehmen und wieder zu vermitteln. Dazu muss es über geeignete Einrichtungen verfügen. 

 

In der Wallonie benötigen Tierheime eine Zulassung, um ihren Aktivitäten nachgehen zu können. 

Der Antrag auf Zulassung ist kostenlos. Diese Zulassung ist für zehn Jahre gültig. Während dieser Zeit unterliegt Ihr Tierheim weiterhin Kontrollen. 

 

AUF DAS WOHLERGEHEN DER TIERE ACHTEN 

Die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQBEA) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt (LNU) ist für die Zulassung von Tiereinrichtungen zuständig. Um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, prüft unsere Direktion zahlreiche Kriterien, damit Ihre Einrichtung die Tiere unter den bestmöglichen Bedingungen aufnimmt. 

Um als Tierheim zugelassen zu werden, muss Ihre Einrichtung strenge Auflagen erfüllen. Außerdem müssen Sie uns nach der Zulassung jedes Jahr (bis zum 31. März) einen Jahresbericht über Ihre Aktivitäten zusenden. Lesen Sie die detaillierten Bedingungen in der Rubrik „Bedingungen“ weiter unten. 

Neben der Einhaltung der Tierschutzvorschriften müssen Sie weitere Verwaltungsschritte unternehmen, z. B. eine Umweltgenehmigung beantragen, wenn Ihr Betrieb dieser unterliegt. 

 

HABEN SIE BEREITS EINE ZULASSUNG ALS TIERHEIM? 

  • Wenn Sie eine neue Zulassung beantragen müssen, weil die Kapazität erhöht wurde und/oder der Wechsel des Verwalters länger als zwei Monate zurückliegt und/oder Sie umziehen: Ihr Antrag wird gemäß dem Königlichen Erlass vom 27. April 2007 bearbeitet. 

 

SIE HABEN NOCH KEINE ZULASSUNG? 

Füllen Sie das online oder als Download verfügbare Antragsformular für die Zulassung aus und achten Sie darauf, dass Sie jeden für Sie relevanten Verfahrensschritt einhalten. Lesen Sie nachfolgend die detaillierte Vorgehensweise. 

Achtung

Der Wallonische Erlass vom 24. November 2022 wurde aufgrund einer Entscheidung des Staatsrats vom 10. Dezember 2024 für nichtig erklärt. Aus diesem Grund gelten derzeit die Vorschriften des Königlichen Erlasses vom 27. April 2007 über die Zulassungsbedingungen für Tiereinrichtungen und die Bedingungen für die Vermarktung von Tieren (siehe Abschnitt „Rechtliche Hinweise“). 

Lesen Sie die Online-FAQs auf der Website des Tierschutzes, um mehr darüber zu erfahren, wie sich die Annullierung auf Ihr Tierheim auswirkt. 

 

 

 

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, deren Aufgabe es ist, ausgesetzte, verlorene, vernachlässigte, beschlagnahmte oder konfiszierte Tiere auf wallonischem Gebiet aufzunehmen und wiederzuvermitteln, muss eine Zulassung beantragen, um ein Tierheim in der Wallonie zu eröffnen. 

Bedingungen

ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN 

Ihr Antrag auf Zulassung ist nicht zulässig, wenn: 

  • Ihnen die Zulassung als Tierheim entzogen wurde 
  • es Ihnen untersagt ist, ein oder mehrere Tiere zu halten 
  • Ihnen die Genehmigung zum Halten eines Tieres entzogen wurde 

 

PFLICHTEN EINES ANERKANNTEN TIERHEIMS 

Jedes Jahr bis zum 31. März müssen Sie uns Ihren Jahresbericht zukommen lassen. 

Dieser enthält unter anderem Statistiken zu: 

  • der Anzahl der aufgenommenen Tiere 
  • der Anzahl der Adoptionen 
  • der Anzahl der durchgeführten Tötungen 

Der Jahresbericht wird online über Mon Espace ausgefüllt. Sie finden ihn unten in der Rubrik „Formulare - online“. 

 

Prozedur

ZUSAMMENGEFASST 

  1. Die Voraussetzungen für eine Zulassung als Tierheim überprüfen  
  1. Relevante Dokumente sammeln und auf deren Vollständigkeit achten. 
  1. Das Antragsformular für die Zulassung ausfüllen (online verfügbar oder zum Herunterladen). 
  1. Ihren vollständigen Antrag (Formular und beigefügte nützliche Dokumente) an die Direktion für Tierwohl zurückschicken. 
  1. Ihre vorläufige Zulassung erhalten 
  1. Den Kontrollbesuch Ihrer Einrichtung innerhalb von 4 Monaten ermöglichen 
  1. Ihre endgültige Zulassung erhalten, wenn alles in Ordnung ist 

 

IHREN ANTRAG AUF ZULASSUNG EINREICHEN 

Ihr Antrag auf Zulassung als Tierheim muss, um vollständig und zulässig zu sein, folgende Unterlagen enthalten: 

  • das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular für die Zulassung als Tierheim 
  • einen Übersichtsplan der Einrichtung: dieser gibt die Funktion der Räumlichkeiten sowie die Größe der Gehege oder Einrichtungen und ggf. die Größe der für die Tiere zugänglichen Außenbereiche an 
  • die Kopie des Tierarztvertrags (Muster unten in der Rubrik „Nützliche Dokumente“ verfügbar) 

 

VERFAHREN ONLINE ODER ÜBER DAS PAPIERFORMULAR 

Sie können den Vorgang online über Mon Espace erledigen oder das Formular herunterladen und ausdrucken und zusammen mit den relevanten Dokumenten, die Sie beifügen müssen, an die Direktion für Qualität und Tierwohl schicken. 

 

Sie reichen Ihren Antrag online ein?  

Gehen Sie in Mon Espace über den Link, der zu dem Formular in der nachfolgenden Rubrik „Formulare - online“ führt. Vergessen Sie nicht, alle relevanten Dokumente elektronisch beizufügen. 

Wenn Sie Ihren Antrag online einreichen, können Sie sicherstellen sein, dass er ordnungsgemäß ausgefüllt ist. Sie können die Bearbeitungsschritte Ihres Antrags auch über Mon Espace verfolgen. Diese Möglichkeit erleichtert auch der Verwaltung die Arbeit bei der Bearbeitung Ihres Antrags erheblich.  

 

Sie möchten Ihren Antrag offline ausfüllen und per Post zurücksenden?  

Laden Sie das Antragsformular für die Zulassung als Tierheim (Anhang 1 - Antragsformular für die Zulassung) herunter, das Sie unten unter „Formulare - zum Herunterladen“ finden. 

Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie die relevanten Dokumente, die Sie beifügen möchten, an den: 

 

ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt 

Direktion Qualität und Tierschutz 

Chaussée de Louvain 14 

B-5000 Namur 

Dieses Verfahren ist in deutscher und französischer Sprache verfügbar. Es ist kostenlos. 

 

NACHVERFOLGUNG IHRES ANTRAGS 

  • Wenn die Akte vollständig und zulässig ist, kann Ihnen eine vorläufige Zulassung erteilt werden, damit Sie die Aktivität aufnehmen können. 
  • Sie können Ihre Aktivität aufnehmen, sobald Sie die vorläufige Zulassung erhalten haben (nicht früher!) 
  • Sobald Sie Ihre vorläufige Zulassung erhalten haben, müssen Sie die unter „Nützliche Dokumente“ aufgeführten Unterlagen auf dem neuesten Stand halten. 
  • Ein Kontrollbesuch Ihres Tierheims wird von unseren Diensten innerhalb von 4 Monaten durchgeführt 
  • Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung wird innerhalb von 4 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags getroffen 
Coût

Der Antrag auf Zulassung ist kostenlos. 

Délais

Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung wird innerhalb von 4 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags getroffen 

Documents à fournir

Dem ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformular für die Zulassung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: 

  • ein Gesamtplan der Einrichtung 
  • eine Kopie des Tierarztvertrags 
Voie de recours

Einspruch gegen diesen Beschluss kann lediglich innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des vorliegenden Schreibens beim Staatsrat eingelegt werden. Dieser Einspruch ist entweder einzureichen: 

  • per datiertem und unterzeichnetem Einschreiben an folgende Adresse: Conseil d'État - Greffe - Section du Contentieux administratif - Rue de la Science, 33 - 1040 Brüssel 

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie die Direktion für Qualität und Tierwohl des ÖDW LNU
Bei Fragen zur Ausbildung des Personals in Ihrer Einrichtung
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 2445
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