Ein Verwendungszertifikat zur Verwertung von Klärschlamm beantragen

Attention : les démarches en ligne sur Mon Espace ne sont pas encore possibles à l'heure actuelle, de même que l'accès à certains formulaires PDF.

Zusammengefasst

Sie betreiben eine Kläranlage und möchten den dort anfallenden Klärschlamm verwerten?

Sie leiten eine Anlage zur Nachbehandlung und Entwässerung von Klärschlamm aus verschiedenen Kläranlagen?

Ein gültiges Zertifikat für die Verwendung von Klärschlamm ist zwingend erforderlich, um Ihren Klärschlamm zu verwerten. Beantragen Sie Ihr Zertifikat oder erneuern Sie ein bestehendes Zertifikat beim ÖDW LNU (Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt). Diese Formalität ist kostenlos.

 

EIN VERWENDUNGSZERTIFIKAT ZUR KONTROLLE DER VERWERTUNG VON KLÄRSCHLAMM IN DER LANDWIRTSCHAFT

Klärschlamm aus Kläranlagen hat einen Gehalt an organischen Stoffen und Nährstoffen (wie Stickstoff und Phosphor), der sehr nützlich für die Anreicherung von landwirtschaftlichen Flächen ist. Allerdings enthält dieser Schlamm auch Schwermetalle und organische Schadstoffe, die für Pflanzen und Menschen giftig sein können, wenn sie in zu großen Mengen im Boden vorhanden sind.

Der Rechtsrahmen legt Grenzwerte für die Konzentration dieser Metalle und organischen Schadstoffe fest, die in Böden und Schlämmen nicht überschritten werden dürfen. Der ÖDW LNU sorgt dafür, dass diese Grenzwerte bei der Ausbringung von Klärschlamm eingehalten werden und wendet die gesetzlich vorgesehenen Kontrollmaßnahmen an. Zu diesem Zweck stellt er jeder Einheit, die den von ihr erzeugten Klärschlamm verwerten will, ein Verwendungszertifikat aus.

Das Verwendungszertifikat ist für einen begrenzten Zeitraum gültig, der fünf Jahre nicht überschreitet. Es wird auf Ihren Antrag hin erneuert.

 

DIE FÖDERALE VERMARKTUNGSGENEHMIGUNG IST UNERLÄSSLICH

Wie jeder auf den Markt gebrachte Dünger oder Bodenverbesserer muss auch Klärschlamm, der als solcher in der Landwirtschaft verwertet wird, eine vom FÖD Volksgesundheit ausgestellte Vermarktungsgenehmigung haben.

Diese föderale Genehmigung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Gültigkeit Ihres Verwendungszertifikats.

Beachten Sie das untenstehende Verfahren, um ein Zertifikat für die Verwendung von Klärschlamm zu beantragen oder ein bestehendes Zertifikat, dessen Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, zu verlängern.

 

 

 

 

Achtung

Das Verwendungszertifikat bezieht sich nur auf Klärschlamm, der in der Landwirtschaft verwertet werden soll. Dieses Dokument bezieht sich nicht auf Baggerschlamm oder Sedimente.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Die Erzeuger von Klärschlamm, d. h. die:

• Betreiber von städtischen oder industriellen Kläranlagen vor Ort

• Von Kläranlagen unabhängige Schlammnachbehandlungs- oder Schlammentwässerungsanlagen

 

Bedingungen

Über eine Genehmigung für das Inverkehrbringen von Klärschlamm verfügen, die vom FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt ausgestellt wurde.

Prozedur

Die im Folgenden erläuterte Formalität betrifft:

      • Neue Anträge auf Verwendungszertifikate

      • Erneuerung des Verwendungszertifikates

 

1. BEREITEN SIE IHRE ANTRAGSUNTERLAGEN FÜR EIN VERWENDUNGSZERTIFIKAT VOR

Der Inhalt der Antragsunterlagen ist auf der Website Sols et Déchets en Wallonie (Boden und Abfälle in der Wallonie) ausführlich beschrieben.

Achtung: Ein Antrag darf sich nur auf eine einzige Kläranlage oder Behandlungsanlage UND eine einzige Art von Schlamm beziehen. Bereiten Sie so viele Ordner vor, wie Sie Einrichtungen und Arten von betroffenen Stoffen haben.

Haben Sie eine föderale Genehmigung für das Inverkehrbringen Ihres Klärschlamms?

Ist dies nicht der Fall, beantragen Sie sie parallel dazu gemäß dem Verfahren (siehe „Nützliche Links“). Sie fügen Ihrem Antrag auf Erteilung eines Verwendungszertifikats einen Nachweis bei, dass der Antrag noch nicht abgeschlossen ist.

 

2. LEITEN SIE IHREN ANTRAG AN DIE VERWALTUNG WEITER

      • Vorzugsweise per E-Mail an die folgende Adresse: secretariat.protection.sol@spw.wallonie.be

      • Bei einem Versand auf dem Postweg senden Sie Ihre Unterlagen in einfacher Ausfertigung an:

                 ÖDW LNU - Abteilung für Boden und Abfälle
                 Direktion Bodenschutz
                 Avenue Prince de Liège, 15 in 5100 Namur

 

3. PROZESS DER ANALYSE UND ERTEILUNG DES VERWENDUNGSZERTIFIKATS

Generell prüft die Verwaltung die Zulässigkeit und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Sie können um zusätzliche Informationen gebeten werden.

Bei der Erneuerung eines bestehenden Zertifikats berücksichtigt die Verwaltung bei der Beurteilung Ihres Antrags die Jahresberichte, die Sie ihr im Rahmen des aktuellen Nutzungszertifikats übermitteln mussten.

Die ÖDW LNU informiert Sie innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung Ihres Antrags über die Ergebnisse ihrer Analyse.

Das Zertifikat wird innerhalb von drei Monaten nach der Benachrichtigung über die Zulässigkeit Ihres Antrags ausgestellt. Seine Gültigkeitsdauer ist auf dem Dokument vermerkt (in der Regel 5 Jahre).

******* Achtung: Die oben genannten Fristen können sich verlängern, solange Sie die angeforderten Informationen noch nicht abgeschickt oder die föderale Genehmigung erhalten haben.

 

4. RECHTSMITTEL

Sie sind mit der Entscheidung des ÖDW LNU nicht einverstanden? Sie können eine Beschwerde beim Staatsrat einlegen.

Formulare

Online

Downloads

Kontakte

Dienste

Wenden Sie sich an die Direktion für Bodenschutz, wenn Sie Fragen zum Zertifikat für die Verwendung von Klärschlamm haben
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3989
Zurück zu den Verwaltungsschritten