Die Bauartzulassung eines Rollenprüfstandes für die Geschwindigkeitsmessung von Mopeds beantragen

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Zusammengefasst

Im Zuge der sechsten Staatsreform wurde die Zuständigkeit für Messgeräte der gesetzlichen Metrologie, die im Rahmen der Straßenverkehrssicherheit eingesetzt werden, teilweise regionalisiert.

So ist der ÖDW Mobilität und Infrastrukturen künftig für die Bauartzulassungen von Rollenprüfständen zuständig, die im Rahmen der Verkehrssicherheit zur Feststellung der Geschwindigkeit eines Mopeds verwendet werden.

Verortet ist dies bei der Abteilung für gesetzliche Metrologie des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (FÖD Mobilität und Infrastrukturen).

Diese Messgeräte für die Messung der Geschwindigkeit von Mopeds unterliegen einer erstmaligen und regelmäßigen Eichung sowie einer technischen Kontrolle; die Prüfungen müssen unter der Aufsicht der Abteilung für gesetzliche Metrologie durchgeführt werden.

Achtung

Abteilung für gesetzliche Metrologie des ÖDW Mobilität und Infrastrukturen begleitet die Unternehmen bei den folgenden Schritten:

Die Abteilung für gesetzliche Metrologie kümmert sich ebenfalls um die folgenden Zuständigkeiten:

  • Die regionale wallonische Vorschrift für die gesetzliche Metrologie im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit verwalten;
  • Die nicht delegierten Zuständigkeiten im Bereich der gesetzlichen Metrologie (Durchführung von Ersteichungen und regelmäßigen Eichungen, metrologische Prüfungen und Berichte...) sicherstellen;
  • Zulassungen für akkreditierte Inspektionsstellen für die Erst- und periodische Eichung von Messgeräten, für die die Region zuständig ist, erteilen;
  • Ausübung der Oberaufsicht über die an akkreditierte Stellen delegierten Kompetenzen im Bereich der gesetzlichen Metrologie:
    • Teilnahme an BELAC-Audits zur Akkreditierung oder Erneuerung der Akkreditierung von zugelassenen Stellen;
    • Inspektionen und Kontrollen von Standorten und Ausrüstungen, die von anerkannten Organisationen überprüft wurden.

Im Detail

Bedingungen

Wenn das Unternehmen den Antrag auf Bauartgenehmigung einreicht, muss diesem ein Dossier beigefügt werden, das alle von den Vorschriften geforderten Elemente enthält: z. B. die von einer nach ISO NBN EN 17025 akkreditierten Stelle genehmigten Prüfberichte für den Rollenprüfstand (Kurvimeter), die auf Französisch bereitgestellten Bedienungs-, Installations- und Schulungshandbücher mit der ebenfalls auf Französisch entwickelten Benutzeroberfläche sowie alle anderen als nützlich erachteten technischen Dokumente.

Prozedur

Für Ihren Antrag auf Bauartzulassung verwenden Sie das beigefügte Formular und senden Sie es per E-Mail an cellule.metrologie.dgo1@spw.wallonie.be.

Sie können die Abteilung auch per E-Mail kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.

Kontakte

Dienste

Cellule de Métrologie Légale
081/219561
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4117
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