Zusammengefasst
Berufskraftfahrer, die über einen gültigen Führerschein der Gruppe C (Lastkraftwagen) und der Gruppe D (Busse und Reisebusse) verfügen, müssen alle fünf Jahre eine Fortbildung absolvieren.
Die Berufsbefähigung wird im Führerschein durch den Code 95 für die betreffenden Kategorien angegeben.
Einige Fahrer benötigen keinen Berufsbefähigungsnachweis für ihre Transporttätigkeiten.
Berufsbefähigungsnachweis
Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Berufsbefähigungsnachweis zu erhalten:
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Sie besitzen einen Führerschein der Kategorien D, D1, D1E oder DE, der vor dem 10. September 2008 ausgestellt wurde?
In diesem Fall müssen Sie keine Prüfung ablegen; es reicht aus, regelmäßige Fortbildungskurse zu absolvieren. -
Sie besitzen einen Führerschein der Kategorien C, C1, C1E oder CE, der vor dem 10. September 2009 ausgestellt wurde?
Auch hier müssen Sie keine Prüfung ablegen, sondern lediglich die Fortbildung absolvieren. -
Sie besitzen einen belgischen oder europäischen Führerschein mit dem Code 95.
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Sie besitzen eine Fahrerqualifizierungsbescheinigung, die von einem EU-Mitgliedstaat oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz ausgestellt wurde.
Wenn keine dieser drei Möglichkeiten auf Sie zutrifft, müssen Sie die Berufsbefähigung erwerben, indem Sie die Grundqualifikationsprüfung für die gewünschte Kategorie bestehen.
Befristete Gültigkeit
Die Gültigkeit der Berufsbefähigung ist auf fünf Jahre begrenzt.
Wenn Sie Ihre Berufsbefähigung erneuern möchten, müssen Sie eine 35‑stündige Fortbildung in Modulen in einem anerkannten Zentrum absolvieren.
Außerdem muss die medizinische Untersuchung der Gruppe 2 gültig sein, wenn Sie die Verlängerung des Code 95 beantragen.
Sie können die Fortbildung entweder im Land absolvieren, in dem Sie arbeiten, oder im Land, in dem Sie wohnen.
Wenn Sie in Belgien leben und arbeiten, muss die Fortbildung in Belgien stattfinden.
Ein ausländischer Fahrer kann die Fortbildung in seinem Arbeits- oder Wohnsitzland absolvieren.
Achtung
Befreiungen von der Berufsbefähigung
Es gibt bestimmte Fälle, in denen eine Befreiung von der Verpflichtung zur Berufsbefähigung gewährt wird.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Liste der Befreiungsfälle.

