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Berufsbefähigung für die Führerscheinkategorien C und D

Zusammengefasst

Berufskraftfahrer, die über einen gültigen Führerschein der Gruppe C (Lastkraftwagen) und der Gruppe D (Busse und Reisebusse) verfügen, müssen alle fünf Jahre eine Fortbildung absolvieren.
Die Berufsbefähigung wird im Führerschein durch den Code 95 für die betreffenden Kategorien angegeben.

Einige Fahrer benötigen keinen Berufsbefähigungsnachweis für ihre Transporttätigkeiten.

Berufsbefähigungsnachweis

Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Berufsbefähigungsnachweis zu erhalten:

  • Sie besitzen einen Führerschein der Kategorien D, D1, D1E oder DE, der vor dem 10. September 2008 ausgestellt wurde?
    In diesem Fall müssen Sie keine Prüfung ablegen; es reicht aus, regelmäßige Fortbildungskurse zu absolvieren.

  • Sie besitzen einen Führerschein der Kategorien C, C1, C1E oder CE, der vor dem 10. September 2009 ausgestellt wurde?
    Auch hier müssen Sie keine Prüfung ablegen, sondern lediglich die Fortbildung absolvieren.

  • Sie besitzen einen belgischen oder europäischen Führerschein mit dem Code 95.

  • Sie besitzen eine Fahrerqualifizierungsbescheinigung, die von einem EU-Mitgliedstaat oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz ausgestellt wurde.

Wenn keine dieser drei Möglichkeiten auf Sie zutrifft, müssen Sie die Berufsbefähigung erwerben, indem Sie die Grundqualifikationsprüfung für die gewünschte Kategorie bestehen.

Befristete Gültigkeit

Die Gültigkeit der Berufsbefähigung ist auf fünf Jahre begrenzt.
Wenn Sie Ihre Berufsbefähigung erneuern möchten, müssen Sie eine 35‑stündige Fortbildung in Modulen in einem anerkannten Zentrum absolvieren.
Außerdem muss die medizinische Untersuchung der Gruppe 2 gültig sein, wenn Sie die Verlängerung des Code 95 beantragen.

Sie können die Fortbildung entweder im Land absolvieren, in dem Sie arbeiten, oder im Land, in dem Sie wohnen.
Wenn Sie in Belgien leben und arbeiten, muss die Fortbildung in Belgien stattfinden.

Ein ausländischer Fahrer kann die Fortbildung in seinem Arbeits- oder Wohnsitzland absolvieren.

Achtung

Befreiungen von der Berufsbefähigung

Es gibt bestimmte Fälle, in denen eine Befreiung von der Verpflichtung zur Berufsbefähigung gewährt wird.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Liste der Befreiungsfälle.

Im Detail

Bedingungen
Nicht anwendbar
Vorteile
Nicht anwendbar
Prozedur
Nicht anwendbar
Coût
Nicht anwendbar
Délais
Nicht anwendbar
Documents à fournir
Nicht anwendbar
Voies de recours
Nicht anwendbar

Kontakte

Dienste

Cellule Formation à la conduite - CAP
Boulevard du Nord 8
5000 - NAMUR
+32 81 77 32 00
9h30 à 12h

Verwaltung

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Aktualisiert am 27/04/2026
Verwaltungsschritt Nr. 5071
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