Beförderung von weniger als 9 Personen - Einreichen einer Beschwerde über einen Beförderungsdienst

Zusammengefasst

Gemäß Artikel 69 des Dekrets vom 28. September 2023 richtet die Regierung einen Dienst für die Bearbeitung von Beschwerden ein, der für den Kunden direkt zugänglich ist.

Achtung

Dieses Verfahren ist auf Deutsch und Französisch verfügbar.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Nutzer eines Taxidienstes (Straßentaxi oder Standtaxi), eines Beförderungsdienstes mit besonderer Zweckbestimmung (Flughafentransfer, Feierlichkeiten, Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität usw.) oder eines Beförderungsdienstes mit besonderer Zweckbestimmung (Sozialtaxis).

Bedingungen

Die Verwaltung nimmt Beschwerden von Nutzern aller im Dekret vom 28. September 2023 vorgesehenen Dienste über ein Formular entgegen, das auf der Online-Plattform der Verwaltung (Mein Bereich) verfügbar ist.

Prozedur

Beschwerden werden über "Mein Bereich" eingereicht.

Coût

Bei der Einreichung einer Beschwerde sind keine Gebühren zu entrichten

Délais

Nach Einreichung einer Beschwerde hat die Verwaltung 60 Werktage Zeit, um ihre Schlussfolgerungen in einem Protokoll an den von der Regierung benannten Beamter der Verwaltungsinstanz oder an die Staatsanwaltschaft des Prokurators des Königs des Bezirks, in dem der Verstoß begangen wurde, weiterzuleiten, wenn der begangene Verstoß mit einer strafrechtlichen Sanktion belegt werden kann.
  Diese Frist kann verlängert werden, wenn begründete Umstände im Zusammenhang mit der Komplexität der Beschwerde dies erfordern.
  Der Beschwerdeführer wird in geeigneter Weise über die Weiterbehandlung seiner Beschwerde unterrichtet.

Voie de recours

In Anwendung der Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 kann "gegen die Entscheidung eine Nichtigkeitsklage (und gegebenenfalls eine Aussetzungsklage) innerhalb von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller die angefochtene Handlung notifiziert oder von ihr Kenntnis genommen hat, beim Staatsrat eingereicht werden. Diese Klage wird durch einen datierten und unterschriebenen Antrag erhoben, der per Einschreiben an die Kanzlei des Staatsrats, rue de la Science 33 in 1040 BRÜSSEL gerichtet wird".

Gegebenenfalls kann eine Beschwerde beim gemeinsamen Vermittlungsdienstes der Französischen Gemeinschaft (Föderation Wallonie-Brüssel) und der Wallonischen Region gemäß Artikel 12 des am 3. Februar 2011 zwischen ihnen geschlossenen Zusammenarbeitsabkommens zur Gründung eines gemeinsamen Vermittlungsdienstes, dem mit Dekret vom 31. März 2011 zugestimmt wurde, eingereicht werden.
Diese Beschwerde kann schriftlich an die folgende Adresse gerichtet werden:
Ombudsmann der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel
Rue Lucien Namèche, Nr. 54
B-5000 Namur

Kontakte

Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4370
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