Zusammengefasst
Gemäß Artikel 69 des Dekrets vom 28. September 2023 richtet die Regierung einen Dienst für die Bearbeitung von Beschwerden ein, der für den Kunden direkt zugänglich ist.
Achtung
Dieses Verfahren ist auf Deutsch und Französisch verfügbar.
Im Detail
Nutzer eines Taxidienstes (Straßentaxi oder Standtaxi), eines Beförderungsdienstes mit besonderer Zweckbestimmung (Flughafentransfer, Feierlichkeiten, Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität usw.) oder eines Beförderungsdienstes mit besonderer Zweckbestimmung (Sozialtaxis).
Die Verwaltung nimmt Beschwerden von Nutzern aller im Dekret vom 28. September 2023 vorgesehenen Dienste über ein Formular entgegen, das auf der Online-Plattform der Verwaltung (Mein Bereich) verfügbar ist.
Beschwerden werden über "Mein Bereich" eingereicht.
Bei der Einreichung einer Beschwerde sind keine Gebühren zu entrichten
Nach Einreichung einer Beschwerde hat die Verwaltung 60 Werktage Zeit, um ihre Schlussfolgerungen in einem Protokoll an den von der Regierung benannten Beamter der Verwaltungsinstanz oder an die Staatsanwaltschaft des Prokurators des Königs des Bezirks, in dem der Verstoß begangen wurde, weiterzuleiten, wenn der begangene Verstoß mit einer strafrechtlichen Sanktion belegt werden kann.
Diese Frist kann verlängert werden, wenn begründete Umstände im Zusammenhang mit der Komplexität der Beschwerde dies erfordern.
Der Beschwerdeführer wird in geeigneter Weise über die Weiterbehandlung seiner Beschwerde unterrichtet.
- 28. SEPTEMBRE 2023 - Dekret über Dienste im Bereich der entgeltlichen Beförderung von Personen auf der Straße mit Fahrzeugen mit geringer Kapazität
- 16 MEI 2024. - Besluit van de Waalse regering tot uitvoering van het decreet van 28 september 2023 betreffende het betalend personenvervoer over de weg met voertuigen met een kleine capaciteit
In Anwendung der Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 kann "gegen die Entscheidung eine Nichtigkeitsklage (und gegebenenfalls eine Aussetzungsklage) innerhalb von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller die angefochtene Handlung notifiziert oder von ihr Kenntnis genommen hat, beim Staatsrat eingereicht werden. Diese Klage wird durch einen datierten und unterschriebenen Antrag erhoben, der per Einschreiben an die Kanzlei des Staatsrats, rue de la Science 33 in 1040 BRÜSSEL gerichtet wird".
Gegebenenfalls kann eine Beschwerde beim gemeinsamen Vermittlungsdienstes der Französischen Gemeinschaft (Föderation Wallonie-Brüssel) und der Wallonischen Region gemäß Artikel 12 des am 3. Februar 2011 zwischen ihnen geschlossenen Zusammenarbeitsabkommens zur Gründung eines gemeinsamen Vermittlungsdienstes, dem mit Dekret vom 31. März 2011 zugestimmt wurde, eingereicht werden.
Diese Beschwerde kann schriftlich an die folgende Adresse gerichtet werden:
Ombudsmann der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel
Rue Lucien Namèche, Nr. 54
B-5000 Namur