Zusammengefasst
Gemäß Artikel 38 des Dekrets vom 28. September 2023 über Dienste zur entgeltlichen Beförderung von Personen auf der Straße mittels Fahrzeugen mit geringer Kapazität wählt der Betreiber einen oder mehrere Zwecke für jedes Fahrzeug, das er im Rahmen des Beförderungsdienstes mit besonderer Zweckbestimmung in Verkehr bringt.
"Beförderungsdienst mit besonderer Zweckbestimmung": die Tätigkeit, die die Beförderung von Personen mit einem von einem Fahrer geführten Fahrzeug mit geringer Kapazität gewährleistet, die einen besonderen Zweck unter den von der Regierung genehmigten Zwecken verfolgt und die folgenden Bedingungen erfüllt:
a) das Fahrzeug oder einer seiner Plätze wird dem Nutzer für eine bestimmte, im Voraus festgelegte Leistung auf der Grundlage eines Vertrags zur Verfügung gestellt;
b) der Bestimmungsort wird zwischen dem Betreiber und dem Nutzer entsprechend dem gewählten Zweck vereinbart.
Achtung
Der Betreiber muss eine feste und tatsächliche Niederlassung auf dem Gebiet der Wallonischen Region haben.
Dieses Verfahren ist auf Deutsch und Französisch verfügbar.
Jeder Betreiber, eine natürliche oder juristische Person, der unter der Geltung des Dekrets vom 18. Oktober 2007 eine Genehmigung zum Betrieb eines Dienstes für Mietwagen mit Fahrer oder Sammeltaxis besitzt, beantragt eine Betriebsgenehmigung für jedes Fahrzeug, das er gemäß dem vorliegenden Dekret im Jahr seines Inkrafttretens (am 1. Dezember 2025) in Betrieb nehmen möchte.
Im Detail
Insbesondere die folgenden Kategorien von Zielen oder Personen stellen eine besondere Zweckbestimmung dar:
1° Transport zu Feierlichkeiten;
2° Transport im Rahmen der Organisation von Veranstaltungen;
3° Transport vom und zum Flughafen;
4° Transport für Unternehmen;
5° Transport in Verbindung mit schulischen Aktivitäten;
6° Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität;
7° Sammelbeförderung in Ergänzung zu regelmäßigen öffentlichen Personenverkehrsdiensten;
8° Beförderung von nicht überwachungsbedürftigen Personen von oder zu einem Krankenhaus, einer Senioreneinrichtung, einer Pflegeeinrichtung oder einem Gesundheitsdienstleister;
9° Beförderung von Hotelgästen;
10° Beförderung mit einer Mindestdauer von drei Stunden oder aufgrund eines Vertrags über eine Reihe von Leistungen, die innerhalb eines Zeitraums von mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen zu erbringen sind
Jeder Antrag auf Genehmigung, einen Beförderungsdienst mit besonderer Zweckbestimmung zu betreiben, muss zur Vermeidung der Unzulässigkeit Folgendes enthalten:
1° die Art der gewählten Zweckbestimmung;
2° die vollständige Identität des Antragstellers;
3° die Nummer der von der Regierung ausgestellten Bescheinigung über den Zugang zum Beruf gemäß Artikel 4 des Dekrets vom 28. September 2023;
4° die Anzahl der Fahrzeuge, für die die Genehmigungen beantragt werden;
5° die Zulassungsnummern, die Fahrgestellnummern, die Marken und die Modelle der zu verwendenden Fahrzeuge;
6° die Adresse, an der die Fahrzeuge abgestellt werden, wenn sie nicht in Betrieb sind.
Der Antrag erfolgt über die Online-Plattform der Verwaltung: Mein Bereich
Es sind keine Gebühren zu entrichten.
Innerhalb von dreißig Werktagen nach dem Erhalt des Antrags übermittelt die Verwaltung dem Antragsteller:
1° entweder eine Empfangsbestätigung für eine vollständige und zulässige Akte;
2° oder eine Empfangsbestätigung für eine unvollständige Akte, in der sie mitteilt, welche Angaben oder Unterlagen fehlen;
Innerhalb von dreißig Werktagen nach Eingang einer Bestätigung über den Erhalt der unvollständigen Unterlagen durch die Verwaltung:
1° Kommt der Antragsteller der Aufforderung der Verwaltung nach, sind die Bestimmungen von Absatz 2 erneut anwendbar;
2° Kommt der Antragsteller der Aufforderung der Verwaltung nicht nach, wird sein Antrag automatisch hinfällig.
Wenn die Verwaltung eine Empfangsbestätigung für eine vollständige und zulässige Akte versendet, stellt die Regierung dem Antragsteller innerhalb von 30 Werktagen nach dieser Versendung die Betriebsgenehmigung und die Identifikationsvignette aus.
Dem Antrag auf Genehmigung, einen Beförderungsdienst mit besonderer Zweckbestimmung zu betreiben, müssen zur Vermeidung der Unzulässigkeit folgende Schriftstücke beigefügt werden:
1° eine Kopie der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
2° eine Kopie der letzten Prüfbescheinigung
3° eine Kopie der Bescheinigung des Versicherers bei, durch die bestätigt wird, dass das Fahrzeug für die entgeltliche Beförderung von Personen versichert ist, und der internationalen Kraftfahrzeugversicherungskarte
4° eine Kopie der Rechnung über den Kauf des Fahrzeugs oder gegebenenfalls des entsprechenden Teilzahlungskauf-, Mietfinanzierungs- oder Mietkaufvertrags sowie den Nachweis, dass der Antragsteller die monatlichen Ratenzahlung einhält.
5° die Nummer der Bescheinigung über die fachliche Eignung gemäß Artikel 54 des Dekrets vom 28. September 2023, die von der Verwaltung des Fahrers oder der Fahrer, die im Fahrzeug fahren, ausgestellt wurde.
- 16 MEI 2024. - Besluit van de Waalse regering tot uitvoering van het decreet van 28 september 2023 betreffende het betalend personenvervoer over de weg met voertuigen met een kleine capaciteit
- 28. SEPTEMBRE 2023 - Dekret über Dienste im Bereich der entgeltlichen Beförderung von Personen auf der Straße mit Fahrzeugen mit geringer Kapazität
In Anwendung der Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 kann "gegen die Entscheidung eine Nichtigkeitsklage (und gegebenenfalls eine Aussetzungsklage) innerhalb von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller die angefochtene Handlung notifiziert oder von ihr Kenntnis genommen hat, beim Staatsrat eingereicht werden.
Diese Klage wird durch einen datierten und unterschriebenen Antrag erhoben, der per Einschreiben an die Kanzlei des Staatsrats, rue de la Science 33 in 1040 BRÜSSEL gerichtet wird".
Gegebenenfalls kann eine Beschwerde beim gemeinsamen Vermittlungsdienstes der Französischen Gemeinschaft (Föderation Wallonie-Brüssel) und der Wallonischen Region gemäß Artikel 12 des am 3. Februar 2011 zwischen ihnen geschlossenen Zusammenarbeitsabkommens zur Gründung eines gemeinsamen Vermittlungsdienstes, dem mit Dekret vom 31. März 2011 zugestimmt wurde, eingereicht werden.
Diese Beschwerde kann schriftlich an die folgende Adresse gerichtet werden:
Ombudsmann der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel
Rue Lucien Namèche, Nr. 54
B-5000 Namur