Zusammengefasst
Gemäß Artikel 4 des Dekrets vom 28. September 2023 besitzt der Antragsteller eines Antrags auf Bescheinigung über den Zugang zum Beruf für den Nachweis seiner beruflichen Qualifikation eine von der Verwaltung ausgestellte Bescheinigung über die Gültigkeit der Kompetenz.
Achtung
Dieses Verfahren ist auf Deutsch und Französisch verfügbar.
Wir weisen Sie darauf hin, dass der alte Nachweis der beruflichen Qualifikation oder die alte Bescheinigung über die fachliche Eignung in Bezug auf die früheren Vorschriften seit dem 1. Dezember 2024 nicht mehr gültig sind.
Die Anmeldung zur Prüfung führt automatisch zur Anmeldung zur vorherigen Ausbildung.
Im Detail
Um sich zur Prüfung anzumelden, übermittelt der Bewerber das Dokument, das die Teilnahme an der obligatorischen Online-Ausbildung bescheinigt.
Die Prüfung wird jeden Monat organisiert, außer im Juli und August.
Die Note 10/20 gilt als Mindestvoraussetzung für das Bestehen der Prüfung.
Ein Bewerber, der die Prüfung nicht besteht, kann sich für diese wieder anmelden.
Im Falle eines erneuten Misserfolgs nimmt der Bewerber wieder an der in Paragraf 3 erwähnten obligatorischen Ausbildung teil und kann sich erst nach einer Frist von drei Monaten ab dem vorhergehenden Misserfolg wieder zur Prüfung anmelden.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die Online-Plattform der Verwaltung: Mein Bereich
Für die Anmeldung zur Prüfung ist eine Gebühr von 50 € zu entrichten.
- 28. SEPTEMBRE 2023 - Dekret über Dienste im Bereich der entgeltlichen Beförderung von Personen auf der Straße mit Fahrzeugen mit geringer Kapazität
- 16 MEI 2024. - Besluit van de Waalse regering tot uitvoering van het decreet van 28 september 2023 betreffende het betalend personenvervoer over de weg met voertuigen met een kleine capaciteit
In Anwendung der Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 kann "gegen die Entscheidung eine Nichtigkeitsklage (und gegebenenfalls eine Aussetzungsklage) innerhalb von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller die angefochtene Handlung notifiziert oder von ihr Kenntnis genommen hat, beim Staatsrat eingereicht werden. Diese Klage wird durch einen datierten und unterschriebenen Antrag erhoben, der per Einschreiben an die Kanzlei des Staatsrats, rue de la Science 33 in 1040 BRÜSSEL gerichtet wird".
Gegebenenfalls kann eine Beschwerde beim gemeinsamen Vermittlungsdienstes der Französischen Gemeinschaft (Föderation Wallonie-Brüssel) und der Wallonischen Region gemäß Artikel 12 des am 3. Februar 2011 zwischen ihnen geschlossenen Zusammenarbeitsabkommens zur Gründung eines gemeinsamen Vermittlungsdienstes, dem mit Dekret vom 31. März 2011 zugestimmt wurde, eingereicht werden.
Diese Beschwerde kann schriftlich an die folgende Adresse gerichtet werden:
Ombudsmann der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel
Rue Lucien Namèche, Nr. 54
B-5000 Namur