Beförderung von weniger als 9 Personen - Antrag auf Anmeldung zur Ausbildung und Prüfung, um eine Bescheinigung über die Gültigkeit der Kompetenz zu erhalten

Zusammengefasst

Gemäß Artikel 4 des Dekrets vom 28. September 2023 besitzt der Antragsteller eines Antrags auf Bescheinigung über den Zugang zum Beruf für den Nachweis seiner beruflichen Qualifikation eine von der Verwaltung ausgestellte  Bescheinigung über die Gültigkeit der Kompetenz.

Achtung

Dieses Verfahren ist auf Deutsch und Französisch verfügbar.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der alte Nachweis der beruflichen Qualifikation oder die alte Bescheinigung über die fachliche Eignung in Bezug auf die früheren Vorschriften seit dem 1. Dezember 2024 nicht mehr gültig sind.

Die Anmeldung zur Prüfung führt automatisch zur Anmeldung zur vorherigen Ausbildung.

Im Detail

Bedingungen

Um sich zur Prüfung anzumelden, übermittelt der Bewerber das Dokument, das die Teilnahme an der obligatorischen Online-Ausbildung bescheinigt.

Die Prüfung wird jeden Monat organisiert, außer im Juli und August.

Die Note 10/20 gilt als Mindestvoraussetzung für das Bestehen der Prüfung.

Ein Bewerber, der die Prüfung nicht besteht, kann sich für diese wieder anmelden.

Im Falle eines erneuten Misserfolgs nimmt der Bewerber wieder an der in Paragraf 3 erwähnten obligatorischen Ausbildung teil und kann sich erst nach einer Frist von drei Monaten ab dem vorhergehenden Misserfolg wieder zur Prüfung anmelden.

Prozedur

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die Online-Plattform der Verwaltung: Mein Bereich

Coût

Für die Anmeldung zur Prüfung ist eine Gebühr von 50 € zu entrichten.

Voie de recours

In Anwendung der Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 kann "gegen die Entscheidung eine Nichtigkeitsklage (und gegebenenfalls eine Aussetzungsklage) innerhalb von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller die angefochtene Handlung notifiziert oder von ihr Kenntnis genommen hat, beim Staatsrat eingereicht werden. Diese Klage wird durch einen datierten und unterschriebenen Antrag erhoben, der per Einschreiben an die Kanzlei des Staatsrats, rue de la Science 33 in 1040 BRÜSSEL gerichtet wird".


Gegebenenfalls kann eine Beschwerde beim gemeinsamen Vermittlungsdienstes der Französischen Gemeinschaft (Föderation Wallonie-Brüssel) und der Wallonischen Region gemäß Artikel 12 des am 3. Februar 2011 zwischen ihnen geschlossenen Zusammenarbeitsabkommens zur Gründung eines gemeinsamen Vermittlungsdienstes, dem mit Dekret vom 31. März 2011 zugestimmt wurde, eingereicht werden.

Diese Beschwerde kann schriftlich an die folgende Adresse gerichtet werden:
Ombudsmann der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel
Rue Lucien Namèche, Nr. 54
B-5000 Namur

Kontakte

Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4262
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