Beantragung einer Zertifizierung von Hopfen für die Vermarktung

Zusammengefasst

Haben Sie Ihre Hopfenanbaufläche gerade angelegt? Sind Sie Erzeuger, Ernter, Aufbereiter oder Verarbeiter von Hopfen und möchten Sie diesen vermarkten?

In Europa ist eine Zertifizierung obligatorisch, um Ihren Hopfen, den Hauptrohstoff für die Bierproduktion, vermarkten zu dürfen.

WELCHER HOPFEN MUSS ZERTIFIZIERT WERDEN?

Die Zertifizierung ist für die Vermarktung von Hopfen in Form von getrockneten Zapfen oder verarbeiteten Hopfenerzeugnissen (einschließlich Pellets) unerlässlich.

WANN SOLLTE EINE ZERTIFIZIERUNG BEANTRAGT WERDEN?

Die Zertifizierung muss vor dem Verkauf und vor der Verarbeitung sowie nach jeder Umverpackung, die sich auf die Eigenschaften des Hopfens ausgewirkt haben könnte, erfolgen.

WELCHES ZERTIFIKAT WIRD AUSGESTELLT?

In der Wallonie zertifiziert der ÖDW Landwirtschaft Naturschätze und Umwelt (LNU) die vorschriftsmäßige Qualität des Hopfens. Die Zertifizierung erfolgt in Form eines Zertifikats, das von unserer Direktion der Qualität und des Tierschutzes (DQTS) ausgestellt wird.

Wir stellen dieses amtliche und einzige Dokument für jede Partie bzw. Teilpartie von Hopfenzapfen oder Hopfenerzeugnissen aus, die für einen Kunden zusammengestellt wurde.

Wir kontrollieren Ihre Hopfenpartien, um sie für die Vermarktung zu zertifizieren. Nach der Kontrolle stellen wir Ihnen die Etiketten zur Verfügung, die auf jeder Verpackung der vermarkteten Partie bzw. Teilpartie anzubringen sind.

WIE WIRD DIE QUALITÄT KONTROLLIERT? 

Die Qualität wird auf zwei Arten kontrolliert:

  • Von Ihnen: Selbstkontrolle
  • Von uns: Wir entnehmen Proben des Hopfens, um Analysen durchzuführen und sicherzustellen, dass die Qualitätskriterien eingehalten werden. Diese Kontrolle ist kostenlos. Sie gilt für eine bestimmte Hopfenpartie.

INTERESSIERT?

Nehmen Sie das nachstehende Verfahren zur Kenntnis, um eine Zertifizierung für Ihren Hopfen zu beantragen.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Sie müssen Ihren Hopfen zertifizieren lassen, wenn Sie:

  • ein Erzeuger sind: Sie bauen den Hopfen an und produzieren ihn.
  • ein Erntebetrieb: Sie ernten den frischen Hopfen.
  • ein Verarbeiter: Sie trocknen den frischen Hopfen und verpacken ihn.
  • ein Verarbeiter von Hopfenprodukten (z. B. Pellets).

Dieser Prozess betrifft daher alle an der Hopfenproduktion und -vermarktung Beteiligten.

Brauereien und Kleinbrauereien benötigen für die eigene Bierproduktion und die Ernte auf ihren eigenen Flächen keine Hopfenzertifizierung. Sie müssen sich jedoch bei der zuständigen Behörde registrieren und ein Produktionsregister führen (siehe unten).

Bedingungen

 Die Mindestanforderungen für die Vermarktung von Hopfenzapfen finden Sie auf Seite 11 des unten unter "Nützliche Dokumente" verfügbaren PDF-Dokuments.

Prozedur

Dieses Verfahren kann auf Französisch oder auf Deutsch durchgeführt werden. 

Die Zertifizierung ist obligatorisch und das Verfahren ist kostenlos.

IN SCHRITTEN

REGISTRIERUNG

  1. Senden Sie eine E-Mail an qualite.agriculture@spw.wallonie.be mit der Angabe, dass Sie Ihren Hopfen zertifizieren lassen möchten, um ihn zu vermarkten 
  2. Wir erteilen Ihnen eine Betreibernummer und vervollständigen die Daten in Ihrer Akte
  3. Wir führen eine Ortsbesichtigung (für alle Anträge) sowie ein Audit durch, um den Antrag zu validieren
    • Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung müssen Sie uns Ihre Erzeugernummer (InVeKoS, Erzeuger, Parzelle) sowie Ihre Betriebsstätte und betreffenden Parzellen (Katasterreferenz oder LAMBERT-Koordinaten) mitteilen. 
  4. Sie werden als Erzeuger und/oder Aufbereiter von Hopfen registriert
  5. Wir senden Ihnen die notwendigen Dokumente für die Registrierung der Produkte vor der Ernte per Post zu

ZUM ZEITPUNKT DER ERNTE: ZERTIFIZIERUNG DES HOPFENS

  1. Wir bearbeiten Ihr Produktionsregister auf der Grundlage der Parzellenkarten (Partien). Dieses teilen wir Ihnen per E-Mail mit
  2. Selbstkontrolle: Sie führen Ihre Selbstkontrolle auf der Grundlage der erhaltenen Dokumente durch
  3. Kontrolle (Analysen): Wir messen die Feuchtigkeit vor Ort und/oder entnehmen vor dem Pressen eine Probe aus jeder Partie und senden die Proben (50 g) an ein Labor zur Bestimmung des Samenanteils und gegebenenfalls der Feuchtigkeit
  4. Sobald die Analysen durchgeführt werden und die Ergebnisse validiert, erhalten Sie Ihr Zertifikat und die für die Vermarktung erforderlichen Etiketten
  5. Verpacken Sie die Hopfenzapfen, so wie sie vermarktet oder zur Verarbeitung geschickt werden
  6. Bringen Sie die erhaltenen Etiketten auf jeder Verpackung an 

 

Délais
  • Die Zertifizierung muss vor dem Verkauf und vor der Verarbeitung sowie nach jeder Umverpackung, die sich auf die Eigenschaften des Hopfens ausgewirkt haben könnte, erfolgen.
  • Wir setzen uns je nach Erntezeit mit Ihnen in Verbindung
Voie de recours

Wird eine Partie nicht zertifiziert, so verfügen Sie über eine Frist von 7 Tagen, um bei dem Generalinspektor eine Beschwerde einzureichen:

  • Per Post: ÖDW LNU - Abteilung Entwicklung, Ländliche Angelegenheiten, Wasserläufe und Tierwohl - z. Hd. des Generalinspektors - Avenue prince de Liège 7 – 5100 Namur
  • Per E-Mail: secretariat.ddrcb@spw.wallonie.be

Kontakte

Dienste

Ich bin eine Mikrobrauerei und produziere Hopfen für meine eigene Bierproduktion. Benötige ich eine Zertifizierung?
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4299
Zurück zu den Verwaltungsschritten