Zusammengefasst
Haben Sie Ihre Hopfenanbaufläche gerade angelegt? Sind Sie Erzeuger, Ernter, Aufbereiter oder Verarbeiter von Hopfen und möchten Sie diesen vermarkten?
In Europa ist eine Zertifizierung obligatorisch, um Ihren Hopfen, den Hauptrohstoff für die Bierproduktion, vermarkten zu dürfen.
WELCHER HOPFEN MUSS ZERTIFIZIERT WERDEN?
Die Zertifizierung ist für die Vermarktung von Hopfen in Form von getrockneten Zapfen oder verarbeiteten Hopfenerzeugnissen (einschließlich Pellets) unerlässlich.
WANN SOLLTE EINE ZERTIFIZIERUNG BEANTRAGT WERDEN?
Die Zertifizierung muss vor dem Verkauf und vor der Verarbeitung sowie nach jeder Umverpackung, die sich auf die Eigenschaften des Hopfens ausgewirkt haben könnte, erfolgen.
WELCHES ZERTIFIKAT WIRD AUSGESTELLT?
In der Wallonie zertifiziert der ÖDW Landwirtschaft Naturschätze und Umwelt (LNU) die vorschriftsmäßige Qualität des Hopfens. Die Zertifizierung erfolgt in Form eines Zertifikats, das von unserer Direktion der Qualität und des Tierschutzes (DQTS) ausgestellt wird.
Wir stellen dieses amtliche und einzige Dokument für jede Partie bzw. Teilpartie von Hopfenzapfen oder Hopfenerzeugnissen aus, die für einen Kunden zusammengestellt wurde.
Wir kontrollieren Ihre Hopfenpartien, um sie für die Vermarktung zu zertifizieren. Nach der Kontrolle stellen wir Ihnen die Etiketten zur Verfügung, die auf jeder Verpackung der vermarkteten Partie bzw. Teilpartie anzubringen sind.
WIE WIRD DIE QUALITÄT KONTROLLIERT?
Die Qualität wird auf zwei Arten kontrolliert:
- Von Ihnen: Selbstkontrolle
- Von uns: Wir entnehmen Proben des Hopfens, um Analysen durchzuführen und sicherzustellen, dass die Qualitätskriterien eingehalten werden. Diese Kontrolle ist kostenlos. Sie gilt für eine bestimmte Hopfenpartie.
INTERESSIERT?
Nehmen Sie das nachstehende Verfahren zur Kenntnis, um eine Zertifizierung für Ihren Hopfen zu beantragen.
Im Detail
Sie müssen Ihren Hopfen zertifizieren lassen, wenn Sie:
- ein Erzeuger sind: Sie bauen den Hopfen an und produzieren ihn.
- ein Erntebetrieb: Sie ernten den frischen Hopfen.
- ein Verarbeiter: Sie trocknen den frischen Hopfen und verpacken ihn.
- ein Verarbeiter von Hopfenprodukten (z. B. Pellets).
Dieser Prozess betrifft daher alle an der Hopfenproduktion und -vermarktung Beteiligten.
Brauereien und Kleinbrauereien benötigen für die eigene Bierproduktion und die Ernte auf ihren eigenen Flächen keine Hopfenzertifizierung. Sie müssen sich jedoch bei der zuständigen Behörde registrieren und ein Produktionsregister führen (siehe unten).
Die Mindestanforderungen für die Vermarktung von Hopfenzapfen finden Sie auf Seite 11 des unten unter "Nützliche Dokumente" verfügbaren PDF-Dokuments.
Dieses Verfahren kann auf Französisch oder auf Deutsch durchgeführt werden.
Die Zertifizierung ist obligatorisch und das Verfahren ist kostenlos.
IN SCHRITTEN REGISTRIERUNG
ZUM ZEITPUNKT DER ERNTE: ZERTIFIZIERUNG DES HOPFENS
|
- Die Zertifizierung muss vor dem Verkauf und vor der Verarbeitung sowie nach jeder Umverpackung, die sich auf die Eigenschaften des Hopfens ausgewirkt haben könnte, erfolgen.
- Wir setzen uns je nach Erntezeit mit Ihnen in Verbindung
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 9. Dezember 2010 über die Zertifizierung von Hopfen (Nur auf Französisch verfügbar)
- Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (Nur auf Französisch verfügbar)
- Verordnung (EG) Nr. 1850/2006 vom 14. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen für die Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen (Nur auf Französisch verfügbar)
Wird eine Partie nicht zertifiziert, so verfügen Sie über eine Frist von 7 Tagen, um bei dem Generalinspektor eine Beschwerde einzureichen:
- Per Post: ÖDW LNU - Abteilung Entwicklung, Ländliche Angelegenheiten, Wasserläufe und Tierwohl - z. Hd. des Generalinspektors - Avenue prince de Liège 7 – 5100 Namur
- Per E-Mail: secretariat.ddrcb@spw.wallonie.be