Zusammengefasst
Sie sind eine Erzeugergemeinschaft und möchten eine neue Bezeichnung als g.U., g.g.A. oder g.t.S. anerkennen lassen (Antrag auf Anerkennung)? Oder Sie sind Erzeuger und möchten sich zertifizieren lassen, um eine als g.U., g.g.A. oder g.t.S. anerkannte Bezeichnung führen zu können (Antrag auf Zertifizierung)?
In der Wallonie verwaltet der ÖDW die Anträge für europäische Qualitätssiegel.
2 EUROPÄISCHE QUALITÄTSSYSTEME
Die Qualitätspolitik der Europäischen Union für landwirtschaftliche Produkte hat 2 Systeme eingeführt:
- Geografische Angaben (GI): Dies umfasst die g.U. und die g.g.A.
- garantierte traditionelle Spezialitäten (g.t.S.)
g.U., g.g.A. oder g.t.S.? g.U.: geschützte Ursprungsbezeichnung
g.g.A.: geschützte geografische Angabe
g.t.S.: garantiert traditionelle Spezialität
|
WELCHE PRODUKTE KANN ICH ANERKENNEN/ZERTIFIZIEREN LASSEN?
- landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (g.U. und g.t.S.)
- Weine (g.U. und g.g.A.)
- Spirituosen (g.g.A.)
- aromatisierte Weine (g.g.A.)
VORTEILE EINES LANGEN PROZESSES
Als Erzeuger genießen Sie direkte Vorteile durch die Zertifizierung Ihres Produkts:
- das ausschließliche Recht auf die Bezeichnung
- Schutz vor Spoofing
- den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln
Sie haben auch Anspruch auf (wenn Sie Landwirt/in sind).
Denken Sie daran, dass die Marke kollektiv wird. Und dass der Weg zur Anerkennung bis zur europäischen Ebene Zeit braucht, oft mehrere Jahre.
EINE KETTE VON AKTEUREN
Im Vorfeld des Anerkennungsantrags werden Sie von mehreren Akteuren begleitet. Sie beraten Sie bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis zur endgültigen Einreichung bei der Europäischen Kommission. Es handelt sich dabei um:
- unsere Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (LNU)
- Agribel
Sobald das Gütesiegel anerkannt ist, kommen andere Akteure ins Spiel:
- Unabhängige Zertifizierungsstellen (UZS) überprüfen, ob das Produkt den Spezifikationen der g.U./g.g.A./g.t.S.-Bezeichnung entspricht. UZS müssen sich übrigens von der DQTW genehmigen lassen.
- Die APAQ-W führt die Promotion für die anerkannten Bezeichnungen durch
Der Antrag auf Anerkennung ist kostenlos. Die Zertifizierung ist mit Kosten verbunden. Setzen Sie sich mit der UZS des betreffenden Produkts in Verbindung, um zu erfahren, welche Beträge mit dem Antrag auf Zertifizierung verbunden sind.
LUST, IHR PRODUKT ANERKENNEN ODER ZERTIFIZIEREN ZU LASSEN?
Lesen Sie die Vorgehensweise unten.
Im Detail
Sie sind eine Erzeugergemeinschaft und möchten eine neue Bezeichnung als g.U., g.g.A. oder g.t.S. anerkennen lassen (Antrag auf Anerkennung)? Oder Sie sind Erzeuger und möchten sich zertifizieren lassen, um eine als g.U., g.g.A. oder g.t.S. anerkannte Bezeichnung führen zu können (Antrag auf Zertifizierung)?
In der Wallonie verwaltet der ÖDW die Anträge für europäische Qualitätssiegel.
2 EUROPÄISCHE QUALITÄTSSYSTEME
Die Qualitätspolitik der Europäischen Union für landwirtschaftliche Produkte hat 2 Systeme eingeführt:
- Geografische Angaben (GI): Dies umfasst die g.U. und die g.g.A.
- garantierte traditionelle Spezialitäten (g.t.S.)
g.U., g.g.A. oder g.t.S.? g.U.: geschützte Ursprungsbezeichnung
g.g.A.: geschützte geografische Angabe
g.t.S.: garantiert traditionelle Spezialität
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WELCHE PRODUKTE KANN ICH ANERKENNEN/ZERTIFIZIEREN LASSEN?
- landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (g.U. und g.t.S.)
- Weine (g.U. und g.g.A.)
- Spirituosen (g.g.A.)
- aromatisierte Weine (g.g.A.)
VORTEILE EINES LANGEN PROZESSES
Als Erzeuger genießen Sie direkte Vorteile durch die Zertifizierung Ihres Produkts:
- das ausschließliche Recht auf die Bezeichnung
- Schutz vor Spoofing
- den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln
Sie haben auch Anspruch auf (wenn Sie Landwirt/in sind).
Denken Sie daran, dass die Marke kollektiv wird. Und dass der Weg zur Anerkennung bis zur europäischen Ebene Zeit braucht, oft mehrere Jahre.
EINE KETTE VON AKTEUREN
Im Vorfeld des Anerkennungsantrags werden Sie von mehreren Akteuren begleitet. Sie beraten Sie bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis zur endgültigen Einreichung bei der Europäischen Kommission. Es handelt sich dabei um:
- unsere Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (LNU)
- Agribel
Sobald das Gütesiegel anerkannt ist, kommen andere Akteure ins Spiel:
- Unabhängige Zertifizierungsstellen (UZS) überprüfen, ob das Produkt den Spezifikationen der g.U./g.g.A./g.t.S.-Bezeichnung entspricht. UZS müssen sich übrigens von der DQTW genehmigen lassen.
- Die APAQ-W führt die Promotion für die anerkannten Bezeichnungen durch
Der Antrag auf Anerkennung ist kostenlos. Die Zertifizierung ist mit Kosten verbunden. Setzen Sie sich mit der UZS des betreffenden Produkts in Verbindung, um zu erfahren, welche Beträge mit dem Antrag auf Zertifizierung verbunden sind.
LUST, IHR PRODUKT ANERKENNEN ODER ZERTIFIZIEREN ZU LASSEN?
Lesen Sie die Vorgehensweise unten.
FALL 1: ANTRAG AUF ANERKENNUNG
Sie möchten eine Anerkennung für eine Bezeichnung als g.U., g.g.A. oder g.t.S. beantragen.
SCHRITT FÜR SCHRITT In der Wallonie/in Belgien
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IM DETAIL - ANTRAGSUNTERLAGEN - VON DER ERSTELLUNG BIS ZUR EINREICHUNG (SCHRITTE 1 UND 2)
Diese Schritte können mehrere Monate bis Jahre dauern!
- Sie bilden eine Erzeugergemeinschaft, die einen Antrag auf Anerkennung stellen möchte
- Senden Sie eine E-Mail an die Direktion für Qualität und Tierwohl und fassen Sie Ihren Antrag zusammen
- Unsere Direktion prüft in Zusammenarbeit mit Agrilabel die Machbarkeit Ihres Antrags in Hinblick auf die europäische Gesetzgebung
- Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf, um Sie bei einer Anfangsbesprechung zu treffen
- Wir begleiten und beraten Sie bei der Erstellung der Produktspezifikation und der Ausarbeitung des Zulassungsantrags.
- Sobald die Akte vollständig ist, wird ein offizieller Anerkennungsantrag mit der Produktspezifikation per Post oder E-Mail an die DQTW gesendet.
ZUR INFO - AKTE - PRODUKTSPEZIFIKATION - INHALT
In Ihrer Antragsakte müssen Sie der Produktspezifikation ein technisches Pflichtenheft beifügen. Dieses technische Pflichtenheft wird als Referenzdokument für unabhängige Zertifizierungsstellen (UZS) dienen, um die Konformität von Produkten zu zertifizieren. Es wird zwingend einem Mindestkontrollplan angeschlossen.
- Muster des Pflichtenhefts
- Name des Produkts
- Technische Elemente
- Beschreibung des Produktes
- Abgrenzung des geografischen Gebiets
- Nachweis der Herkunft der Rückverfolgbarkeit
- Methode zur Gewinnung des Produkts
- Link mit geografischer Herkunft
- Kontrollstruktur
- Besondere Regeln für die Kennzeichnung
- Gemeinschaftliche, nationale und regionale Anforderungen
- Im Anhang: die technische Spezifikation
- Definitionen von Fachbegriffen
- Beschreibung des Produktes
- Abgrenzung des geografischen Gebiets
- Rohstoffe und Zutaten
- Herstellung
- Vermarktung und Kennzeichnung
- Produkteigenschaften (organoleptisch und physikalisch-chemisch)
- Kontrolle und Zertifizierung
- Anhänge: Positivliste der Zutaten + Mindestkontrollplan
- Weitere Anhänge (Anforderungen speziell in der Wallonie)
- Karte des geografischen Gebiets
- Bibliographie
- Sammlung von Elementen der früheren und aktuellen Bekanntheit der Bezeichnung
- Den Link mit geografischer Herkunft beweisen
- Beschreibung des geografischen Gebiets (= besondere Merkmale des geografischen Gebiets)
- Beschreibung (= Besonderheiten) und Ruf des Produkts
- Kausalzusammenhang: Einfluss der Besonderheiten des geografischen Gebiets auf die Besonderheiten des Produkts + Zusammenhang zwischen dem Ruf des Produkts und seinem Herkunftsgebiet
FALL 2: ANTRAG AUF ZERTIFIZIERUNG
Sie möchten sich zertifizieren lassen, wenn die Bezeichnung bereits als g.U., g.g.A. oder g.t.S. anerkannt ist.
Derzeit sind in der Wallonie mehrere UZS zugelassen, die Sie je nach Ihrem Antrag kontaktieren sollten:
- TerraCert SRL ist die Zertifizierungsstelle für 7 Produkte, darunter z. B. Ardenner Butter (g.U.) und die regionale Speise Escavèche de Chimay (g.g.A.). Finden Sie auf ihrer Website (siehe nützliche Links unten) die zertifizierten Erzeuger nach Produkt.
- Das Comité du Lait ist die Zertifizierungsstelle für Heumilch von der Kuh, der Ziege und dem Schaf
Für Weine wenden Sie sich bitte an unsere Direktion
Was kostet meine Zertifizierung?
Es gibt eine Höchstgebühr für die Zertifizierung, die in dem ministeriellen Erlass angegeben ist, der mit der Zertifizierungsstelle der g.U., g.g.A. oder g.t.S. verbunden ist. Nehmen Sie Kontakt mit der UZS auf, um die Beträge zu erfahren.
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. Juli 2016 über die europäischen Qualitätsregelungen und die regionalen fakultativen Qualitätsangaben (nur auf Französisch verfügbar)
- Ministerieller Erlass zur Anwendung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Juli 2016 über die europäischen Qualitätsregelungen und die regionalen fakultativen Qualitätsangaben (nur auf Französisch verfügbar)
- EU-Rechtsvorschriften für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein- und Spirituosenvorschriften
Formulare
Online
Downloads
Nützliche Links
- Terracert, unabhängige Zertifizierungsstelle - Seite über g.U. und g.g.A. von Terracert zertifiziert (nur auf Französisch verfügbar)
- Qualität und Zertifizierung der Produktionen - Portal der wallonischen Landwirtschaft (nur auf Französisch verfügbar)
- Europäische Qualitätssysteme der EU (Seite europa.eu)
- Apaq-W, für die Promotion von Bezeichnungen - g.U. | Apaq-W (apaqw.be) (nur auf Französisch verfügbar)
- Konsultieren Sie das Register und die Spezifikationen der geografischen Angaben (GI) der EU (eAmbrosia) (nur auf Englisch verfügbar)
- Europäische Qualitätssysteme - g.U. g.g.A. g.t.S. (Seite agrilabel.be)
- Comité du Lait (Milchkomitee), unabhängige Zertifizierungsstelle
- Seite mit g.U., g.g.A. und g.t.S. in der Wallonie - Portal der wallonischen Landwirtschaft