Beantragung der Anerkennung oder Zertifizierung als europäisches Qualitätszeichen g.U., g.g.A. oder g.t.S.

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Zusammengefasst

Sie sind eine Erzeugergemeinschaft und möchten eine neue Bezeichnung als g.U., g.g.A. oder g.t.S. anerkennen lassen (Antrag auf Anerkennung)? Oder Sie sind Erzeuger und möchten sich zertifizieren lassen, um eine als g.U., g.g.A. oder g.t.S. anerkannte Bezeichnung führen zu können (Antrag auf Zertifizierung)? 

In der Wallonie verwaltet der ÖDW die Anträge für europäische Qualitätssiegel.

2 EUROPÄISCHE QUALITÄTSSYSTEME

Die Qualitätspolitik der Europäischen Union für landwirtschaftliche Produkte hat 2 Systeme eingeführt:

  • Geografische Angaben (GI): Dies umfasst die g.U. und die g.g.A.
  • garantierte traditionelle Spezialitäten (g.t.S.)

g.U., g.g.A. oder g.t.S.?

g.U.: geschützte Ursprungsbezeichnung

  • Alle Herstellungsschritte in der Zone
  • Rohstoffe mit Ursprung in der Zone
  • Besonderheiten, die eng mit dem Terroir verbunden sind

g.g.A.: geschützte geografische Angabe

  • Ein einziger Herstellungsschritt in der Zone
  • Keine Einschränkungen bezüglich der Herkunft der Rohstoffe
  • Ausreichender Ruf

g.t.S.: garantiert traditionelle Spezialität

  • Kein Bezug zu einem bestimmten geografischen Gebiet
  • Traditionelle Herstellungsmethode oder Zusammensetzung
  • Spezifikation für die EU geöffnet

WELCHE PRODUKTE KANN ICH ANERKENNEN/ZERTIFIZIEREN LASSEN?

  • landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (g.U. und g.t.S.)
  • Weine (g.U. und g.g.A.)
  • Spirituosen (g.g.A.)
  • aromatisierte Weine (g.g.A.)

VORTEILE EINES LANGEN PROZESSES

Als Erzeuger genießen Sie direkte Vorteile durch die Zertifizierung Ihres Produkts:

  • das ausschließliche Recht auf die Bezeichnung
  • Schutz vor Spoofing
  • den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln

Sie haben auch Anspruch auf (wenn Sie Landwirt/in sind).

Denken Sie daran, dass die Marke kollektiv wird. Und dass der Weg zur Anerkennung bis zur europäischen Ebene Zeit braucht, oft mehrere Jahre.

EINE KETTE VON AKTEUREN

Im Vorfeld des Anerkennungsantrags werden Sie von mehreren Akteuren begleitet. Sie beraten Sie bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis zur endgültigen Einreichung bei der Europäischen Kommission. Es handelt sich dabei um:

  • unsere Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (LNU)
  • Agribel

Sobald das Gütesiegel anerkannt ist, kommen andere Akteure ins Spiel:

  • Unabhängige Zertifizierungsstellen (UZS) überprüfen, ob das Produkt den Spezifikationen der g.U./g.g.A./g.t.S.-Bezeichnung entspricht. UZS müssen sich übrigens von der DQTW genehmigen lassen.
  • Die APAQ-W führt die Promotion für die anerkannten Bezeichnungen durch

Der Antrag auf Anerkennung ist kostenlos. Die Zertifizierung ist mit Kosten verbunden.  Setzen Sie sich mit der UZS des betreffenden Produkts in Verbindung, um zu erfahren, welche Beträge mit dem Antrag auf Zertifizierung verbunden sind.

LUST, IHR PRODUKT ANERKENNEN ODER ZERTIFIZIEREN ZU LASSEN?

Lesen Sie die Vorgehensweise unten.

 

Im Detail

Zielpublikum - Details

Sie sind eine Erzeugergemeinschaft und möchten eine neue Bezeichnung als g.U., g.g.A. oder g.t.S. anerkennen lassen (Antrag auf Anerkennung)? Oder Sie sind Erzeuger und möchten sich zertifizieren lassen, um eine als g.U., g.g.A. oder g.t.S. anerkannte Bezeichnung führen zu können (Antrag auf Zertifizierung)? 

In der Wallonie verwaltet der ÖDW die Anträge für europäische Qualitätssiegel.

2 EUROPÄISCHE QUALITÄTSSYSTEME

Die Qualitätspolitik der Europäischen Union für landwirtschaftliche Produkte hat 2 Systeme eingeführt:

  • Geografische Angaben (GI): Dies umfasst die g.U. und die g.g.A.
  • garantierte traditionelle Spezialitäten (g.t.S.)

g.U., g.g.A. oder g.t.S.?

g.U.: geschützte Ursprungsbezeichnung

  • Alle Herstellungsschritte in der Zone
  • Rohstoffe mit Ursprung in der Zone
  • Besonderheiten, die eng mit dem Terroir verbunden sind

g.g.A.: geschützte geografische Angabe

  • Ein einziger Herstellungsschritt in der Zone
  • Keine Einschränkungen bezüglich der Herkunft der Rohstoffe
  • Ausreichender Ruf

g.t.S.: garantiert traditionelle Spezialität

  • Kein Bezug zu einem bestimmten geografischen Gebiet
  • Traditionelle Herstellungsmethode oder Zusammensetzung
  • Spezifikation für die EU geöffnet

WELCHE PRODUKTE KANN ICH ANERKENNEN/ZERTIFIZIEREN LASSEN?

  • landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (g.U. und g.t.S.)
  • Weine (g.U. und g.g.A.)
  • Spirituosen (g.g.A.)
  • aromatisierte Weine (g.g.A.)

VORTEILE EINES LANGEN PROZESSES

Als Erzeuger genießen Sie direkte Vorteile durch die Zertifizierung Ihres Produkts:

  • das ausschließliche Recht auf die Bezeichnung
  • Schutz vor Spoofing
  • den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln

Sie haben auch Anspruch auf (wenn Sie Landwirt/in sind).

Denken Sie daran, dass die Marke kollektiv wird. Und dass der Weg zur Anerkennung bis zur europäischen Ebene Zeit braucht, oft mehrere Jahre.

EINE KETTE VON AKTEUREN

Im Vorfeld des Anerkennungsantrags werden Sie von mehreren Akteuren begleitet. Sie beraten Sie bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis zur endgültigen Einreichung bei der Europäischen Kommission. Es handelt sich dabei um:

  • unsere Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (LNU)
  • Agribel

Sobald das Gütesiegel anerkannt ist, kommen andere Akteure ins Spiel:

  • Unabhängige Zertifizierungsstellen (UZS) überprüfen, ob das Produkt den Spezifikationen der g.U./g.g.A./g.t.S.-Bezeichnung entspricht. UZS müssen sich übrigens von der DQTW genehmigen lassen.
  • Die APAQ-W führt die Promotion für die anerkannten Bezeichnungen durch

Der Antrag auf Anerkennung ist kostenlos. Die Zertifizierung ist mit Kosten verbunden.  Setzen Sie sich mit der UZS des betreffenden Produkts in Verbindung, um zu erfahren, welche Beträge mit dem Antrag auf Zertifizierung verbunden sind.

LUST, IHR PRODUKT ANERKENNEN ODER ZERTIFIZIEREN ZU LASSEN?

Lesen Sie die Vorgehensweise unten.

 

Prozedur

FALL 1: ANTRAG AUF ANERKENNUNG

Sie möchten eine Anerkennung für eine Bezeichnung als g.U., g.g.A. oder g.t.S. beantragen.

SCHRITT FÜR SCHRITT

In der Wallonie/in Belgien

  1. Erstellen der Akte
  2. Einreichung der Akte - ÖDW - LNU - DQTW
  3. Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt (2 Monate Konsultation) + Reaktion des Antragstellers (30 Tage, um auf Anmerkungen zu antworten)
  4. Stellungnahme einer Expertengruppe + Reaktion des Antragstellers
  5. Entscheidung des wallonischen Landwirtschaftsministers + Veröffentlichung eines ministeriellen Erlasses (2 Monate Berufung beim Staatsrat)
  6. Übermittlung an die Europäische Kommission
    Europäische Ebene
  7. Prüfung durch die Europäische Kommission (max. 6 Monate)
  8. Veröffentlichung des Einheitspapiers (= Zusammenfassung des Inhalts des Pflichtenheftes, offizielles Referenzdokument für die EU) im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
  9. 3-monatige Einspruchsfrist (von allen Mitgliedsstaaten)
  10. Veröffentlichung der Eintragung im Amtsblatt der EU + Beginn des Schutzes = offizielle Anerkennung auf europäischer Ebene

IM DETAIL - ANTRAGSUNTERLAGEN - VON DER ERSTELLUNG BIS ZUR EINREICHUNG (SCHRITTE 1 UND 2)

Diese Schritte können mehrere Monate bis Jahre dauern!

  1. Sie bilden eine Erzeugergemeinschaft, die einen Antrag auf Anerkennung stellen möchte
  2. Senden Sie eine E-Mail an die Direktion für Qualität und Tierwohl und fassen Sie Ihren Antrag zusammen
  3. Unsere Direktion prüft in Zusammenarbeit mit Agrilabel die Machbarkeit Ihres Antrags in Hinblick auf die europäische Gesetzgebung
  4. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf, um Sie bei einer Anfangsbesprechung zu treffen
  5. Wir begleiten und beraten Sie bei der Erstellung der Produktspezifikation und der Ausarbeitung des Zulassungsantrags.
  6. Sobald die Akte vollständig ist, wird ein offizieller Anerkennungsantrag mit der Produktspezifikation per Post oder E-Mail an die DQTW gesendet.

ZUR INFO - AKTE - PRODUKTSPEZIFIKATION - INHALT

In Ihrer Antragsakte müssen Sie der Produktspezifikation ein technisches Pflichtenheft beifügen. Dieses technische Pflichtenheft wird als Referenzdokument für unabhängige Zertifizierungsstellen (UZS) dienen, um die Konformität von Produkten zu zertifizieren. Es wird zwingend einem Mindestkontrollplan angeschlossen.

  • Muster des Pflichtenhefts
    • Name des Produkts
    • Technische Elemente
      • Beschreibung des Produktes
      • Abgrenzung des geografischen Gebiets
      • Nachweis der Herkunft der Rückverfolgbarkeit
      • Methode zur Gewinnung des Produkts
    • Link mit geografischer Herkunft
    • Kontrollstruktur
    • Besondere Regeln für die Kennzeichnung
    • Gemeinschaftliche, nationale und regionale Anforderungen

 

  • Im Anhang: die technische Spezifikation
    • Definitionen von Fachbegriffen
    • Beschreibung des Produktes
    • Abgrenzung des geografischen Gebiets
    • Rohstoffe und Zutaten
    • Herstellung
    • Vermarktung und Kennzeichnung
    • Produkteigenschaften (organoleptisch und physikalisch-chemisch)
    • Kontrolle und Zertifizierung
    • Anhänge: Positivliste der Zutaten + Mindestkontrollplan

 

  • Weitere Anhänge (Anforderungen speziell in der Wallonie)
    • Karte des geografischen Gebiets
    • Bibliographie
    • Sammlung von Elementen der früheren und aktuellen Bekanntheit der Bezeichnung

 

  • Den Link mit geografischer Herkunft beweisen
    • Beschreibung des geografischen Gebiets (= besondere Merkmale des geografischen Gebiets)
    • Beschreibung (= Besonderheiten) und Ruf des Produkts
    • Kausalzusammenhang: Einfluss der Besonderheiten des geografischen Gebiets auf die Besonderheiten des Produkts + Zusammenhang zwischen dem Ruf des Produkts und seinem Herkunftsgebiet

 

 

FALL 2: ANTRAG AUF ZERTIFIZIERUNG

Sie möchten sich zertifizieren lassen, wenn die Bezeichnung bereits als g.U., g.g.A. oder g.t.S. anerkannt ist.

Derzeit sind in der Wallonie mehrere UZS zugelassen, die Sie je nach Ihrem Antrag kontaktieren sollten:

  • TerraCert SRL ist die Zertifizierungsstelle für 7 Produkte, darunter z. B. Ardenner Butter (g.U.) und die regionale Speise Escavèche de Chimay (g.g.A.). Finden Sie auf ihrer Website (siehe nützliche Links unten) die zertifizierten Erzeuger nach Produkt.
  • Das Comité du Lait ist die Zertifizierungsstelle für Heumilch von der Kuh, der Ziege und dem Schaf

Für Weine wenden Sie sich bitte an unsere Direktion

Was kostet meine Zertifizierung?

Es gibt eine Höchstgebühr für die Zertifizierung, die in dem ministeriellen Erlass angegeben ist, der mit der Zertifizierungsstelle der g.U., g.g.A. oder g.t.S. verbunden ist. Nehmen Sie Kontakt mit der UZS auf, um die Beträge zu erfahren.

Formulare

Online

Downloads

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie die Direktion für Qualität und Tierwohl, um einen Antrag auf Anerkennung als g.U., g.g.A. oder g.t.S. einzureichen.
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4206
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