Ihre Verwaltungsschritte
In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.
160 gefundene Resultate
- Die Fahrtauglichkeitsbescheinigung (oder Prüfbescheinigung) ist für Schiffe ab einer Länge von 20 Metern vorgeschrieben. Es handelt sich um eine europäische Richtlinie über…
- In ihrer Regionalen Mobilitätsstrategie legt die Wallonie den Schwerpunkt auf die Zugänglichkeit von Verkehrsmitteln für Personen mit eingeschränkter Mobilität und von öffentlichen Räumen. Zu Fuß :…
- Nach dem Gesetz sind Fahrzeuge, die ausschließlich für öffentliche Dienstleistungen vom Staat, von den Gemeinschaften, Regionen, Provinzen, Agglomerationen oder Gemeinden eingesetzt…
- Städte und Gemeinden lassen ergänzende Straßenverkehrsvorschriften von der Aufsichtsbehörde genehmigen. Dabei geht es um: - ergänzende Vorschriften für kommunale Straßen - ergänzende…
- Kinder unter 12 Jahren (maximal 4) reisen kostenlos mit dem Zug, wenn sie von einer Person ab 12 Jahren begleitet werden, die im Besitz eines gültigen Fahrscheins ist.
- Das Recht auf Schülertransport bedeutet, dass Ihr Kind an einem bestimmten Zustiegspunkt (zu Hause oder einem anderen Treffpunkt) für den Weg zu und von der Schule abgeholt und abgesetzt werden kann.…

