Ihre Verwaltungsschritte
In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.
166 gefundene Resultate
- Jedes Ausflugsschiff oder Schiff, das für die berufliche Schifffahrt genutzt wird, erhält ab seinem Bau und für seine gesamte Lebensdauer eine unveränderliche europäische…
- Die Fahrtauglichkeitsbescheinigung (oder Prüfbescheinigung) ist für Schiffe ab einer Länge von 20 Metern vorgeschrieben. Es handelt sich um eine europäische Richtlinie über…
- In ihrer Regionalen Mobilitätsstrategie legt die Wallonie den Schwerpunkt auf die Zugänglichkeit von Verkehrsmitteln für Personen mit eingeschränkter Mobilität und von öffentlichen Räumen. Zu Fuß :…
- Nach dem Gesetz sind Fahrzeuge, die ausschließlich für öffentliche Dienstleistungen vom Staat, von den Gemeinschaften, Regionen, Provinzen, Agglomerationen oder Gemeinden eingesetzt…
- Städte und Gemeinden lassen ergänzende Straßenverkehrsvorschriften von der Aufsichtsbehörde genehmigen. Dabei geht es um: - ergänzende Vorschriften für kommunale Straßen - ergänzende…
- Kinder unter 12 Jahren (maximal 4) reisen kostenlos mit dem Zug, wenn sie von einer Person ab 12 Jahren begleitet werden, die im Besitz eines gültigen Fahrscheins ist.

