Zusammengefasst
Planen Sie, Ihr Restaurant zu eröffnen? Einen Waschsalon zu übernehmen nehmen? Lagern Sie privat Heizöl in einem Tank mit einer Kapazität von mindestens 3.000 Litern? Sind Sie Landwirt und züchten Sie Rinder, Schafe, Ziegen …
Beginnen, übernehmen, ändern, oder betreiben Sie eine Tätigkeit mit bestimmten Anlagen?
In der Wallonie müssen Sie in manchen Fällen eine Umwelterklärung ausfüllen und an Ihre Gemeinde schicken. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Selbständige oder Betriebsleiter als auch für Bürger/Privatpersonen.
Bestimmte Tätigkeiten oder Anlagen können Belästigungen verursachen oder einen Zwischenfälle verursachen. Diese werden nach ihren potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt, die menschliche Gesundheit oder das Tierwohl eingestuft.
Wenn Ihre Tätigkeiten oder Anlagen nur potenziell geringe Auswirkungen aufweisen, fallen sie unter die Klasse 3.
Die Umwelterklärung ist in diesem Fall obligatorisch.
Lesen Sie die Rubrik "Bedingungen", um zu erfahren, ob Sie eine Erklärung einreichen müssen.
WAS IST UNTER EINEM BETRIEB ZU VERSTEHEN
Ein Betrieb kann der Ort sein, an dem:
- Sie Ihre berufliche Tätigkeit oder Ihre selbständige Tätigkeit ausüben
- Sie über Betriebsmittel (Lagerbestände, Maschinen, Ausrüstung usw.) verfügen
- Sie wohnen
Ein Betrieb umfasst insbesondere folgende Elemente:
- Einen Standort
- ein Gebäude, einen Raum, eine Werkstatt, ein Lager, ein Grundstück
- einen Teil eines Gebäudes (Garage, Anbau, Nebengebäude, Stockwerk, Lager, Technikraum)
- den Wohnsitz, wenn die Tätigkeit dort ganz oder teilweise ausgeübt wird, auch bei einer Privatperson
- Eine oder mehrere Tätigkeiten
- Herstellung, Verarbeitung oder Lagerung
- Erbringung von Dienstleistungen (Handwerker, Selbständiger, freiberufliche Tätigkeit, kommerzielle Tätigkeit)
- landwirtschaftliche, kulturelle, sportliche, logistische Tätigkeit usw.
- Tätigkeit eines Bürgers/einer Privatperson, für die Anlagen oder Lagerstätten (Heizöltank, Gastank, Bienenstand, Hundezuchtstätte usw.) benötigt werden
- Die für die Tätigkeit erforderlichen Mittel
- Maschinen, Ausrüstung, Werkzeuge
- technische Anlagen (Tanks, Heizkessel, Kühlaggregate, Kompressoren, Kläranlagen, Solaranlagen usw.)
- Lagerbestände, Rohstoffe, Fertige Produkte
- was die Tätigkeit herstellt oder mit sich bringt: Lärm, Abfall, Abwasser, Emissionen, Verkehr
WAS MÜSSEN SIE ANGEBEN?
Indem Sie eine Umwelterklärung für Ihren Betrieb der Klasse 3 einreichen, informieren Sie Ihre Gemeinde über Folgendes:
- Ihre Tätigkeiten
- die damit verbundenen Anlagen, Warenlager oder Lagerstätten mit geringen Auswirkungen auf die Umwelt, die menschliche Gesundheit oder das Tierwohl.
WELCHE TÄTIGKEITEN UND ANLAGEN FALLEN UNTER KLASSE 3?
Diese Tätigkeiten und Anlagen sind sehr zahlreich. Sie werden
Sie betreffen sehr unterschiedliche Bereiche, wie zum Beispiel:
- die Landwirtschaft, die Zucht
- Freizeitaktivitäten (Kinos, Konzertsäle)
- Restaurants, Frittüren
- Bäckereien
- die Schreinerei
- die Lagerung von Gas, Propan und Heizöl
- die Lagerung in Silos
- Kfz-Reparatur- oder Wartungswerkstätten sowie kleine Karosseriewerkstätten
- Wäschereien, Waschsalons
- Schreinereien oder Verarbeitungswerkstätten
- Tankstellen
- die Haltung bestimmter Tiere
- usw.
WIE lÄSST SICH DIE IHRES BETRIEBS BESTIMMEN?
Um herauszufinden, ob Ihre Tätigkeit einer Umwelterklärung unterliegt, nutzen Sie
Je nach Ihrer Tätigkeit und/oder Ihren Anlagen können Sie:
- die Art der Klasse Ihres Tätigkeits- oder Anlageprojekts bestimmen und damit die Auswirkungen Ihres Projekts auf die Umwelt und die Umgebung
- die Betriebsbedingungen ermitteln, die für die jeweilige Situation gelten
- die entsprechenden rechtlichen Grundlagen einsehen
Wird Ihr Projekt der Klasse 2 oder 1 eingestuft, müssen Sie eine Umweltgenehmigung oder eine Globalgenehmigung beantragen. Lesen Sie dazu das entsprechende Verfahren "
Wie reichen Sie Ihre Umwelterklärung ein?
Reichen Sie Ihre Erklärung direkt bei der Gemeinde ein, in der sich Ihre Tätigkeit oder Ihre Anlage befindet:
- direkt online oder
- in Papierform in vier Exemplaren
Die zu beachtenden Bedingungen und das detaillierte Verfahren sind in den nachstehenden Rubriken "Bedingungen" und "Verfahren" aufgeführt.
Achtung
- Um zu überprüfen, ob dies auf Ihre Situation zutrifft:
- Nutzen Sie das Tool unter Meine Genehmigung (
Auswahl der Rubriken - LE UMWELTGENEHMIGUNG - aktuell nur auf Französisch verfügbar ) - Wenden Sie sich an die Gemeinde, in der sich Ihre Tätigkeit oder Ihre Anlagen befinden
Sie können sich bei der Zusammenstellung Ihrer Akte von einer Drittperson helfen lassen.
Eine Drittperson kann die Akte zur Beantragung einer Umweltgenehmigung oder einer Globalgenehmigung für Sie ausfüllen.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Die Drittperson vervollständigt die Akte und leitet diese an Sie weiter: Sie reichen dann selbst den Antrag bei der Gemeinde oder online ein, sofern Ihre Gemeinde dies ermöglicht. In diesem Fall werden Ihnen die Mitteilungen in Bezug auf die Bearbeitung Ihres Antrags direkt zugesandt.
- Die Drittperson reicht den Antrag in Ihrem Namen ein: Sie wird dann zum Empfänger der Mitteilungen in Bezug auf die Bearbeitung Ihres Antrags. In diesem Fall müssen Sie der Akte eine unterzeichnete Vollmacht beifügen, die die Drittperson ermächtigt, dieses Verfahren in Ihrem Namen durchzuführen. Diese Vollmacht kann in Form eines Vertrags, eines Vollmachtschreibens oder eines anderen gleichwertigen Dokuments erteilt werden.
Im Detail
Betriebsleiter oder Selbständige, die verpflichtet sind, die als Klasse 3 eingestuften Tätigkeiten und/oder Anlagen ihres Betriebs anzugeben.
Diese Tätigkeiten und Anlagen sind sehr zahlreich und werden in den wallonischen Rechtsvorschriften aufgeführt und näher beschrieben. Sie haben geringe Auswirkungen auf die Umwelt, die menschliche Gesundheit oder das Tierwohl.
Die juristischen oder natürlichen Personen, die zur Umwelterklärung der Klasse 3 verpflichtet sind, weisen sehr unterschiedliche Profile und Berufe auf, wie zum Beispiel:
- ein Kfz-Mechaniker, der eine Kfz-Reparatur- oder Wartungswerkstatt mit weniger als drei Gruben oder Hebebühnen betreibt
- ein Betreiber einer ganzjährig geöffneten Frittüre
- ein Schreiner, je nach Leistung seiner Maschinen und seinem Tätigkeitsgebiet
- ein Bäcker, je nach Produktionsvolumen und Tätigkeitsgebiet
- ein Brauer, ein Apfelwein- oder Obstweinhersteller, je nach Produktionsmenge und Tätigkeitsgebiet
- ein Landwirt für die Infrastruktur zur Unterbringung einer Rinder-, Schaf- oder Ziegenzucht, je nach deren Kapazität und Standort
- usw.
Betriebsleiter und Selbständige, die bereits über eine Umweltgenehmigung oder eine Globalgenehmigung für ihre Tätigkeit verfügen, müssen KEINE Umwelterklärung einreichen (siehe
Bürger/Privatpersonen (natürliche Personen), die unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, privat eine Umwelterklärung der Klasse 3 einzureichen.
Zum Beispiel:
- wenn sie Folgendes lagern:
- Heizöl in einem oder mehreren miteinander verbundenen Tanks mit einer Kapazität von mindestens 3.000 Litern
- Gas (Butan, Propan) in:
- oberirdischen Tanks mit einer Kapazität von mindestens 3.000 Litern
- oder unterirdischen Tanks mit einer Kapazität von mindestens 5.000 Litern
- wenn sie an eine individuelle Kläreinheit mit einer Kapazität von höchstens 20 Einwohnergleichwerten angeschlossen sind
- wenn sie bestimmte Tiere halten oder über bestimmte Anlagen verfügen wie:
- Bienenstöcke in einem Wohngebiet
- Hundezuchtstätten, Tierheime oder -pensionen, je nach:
- der Anzahl der Tiere
- und dem Standort
- nicht domestizierte exotische Tiere
WANN MÜSSEN SIE DIE ERKLÄRUNG EINREICHEN?
Als Unternehmen oder Selbständiger müssen Sie die Erklärung einreichen, um:
- Ihren neuen Betrieb zu gründen
- Ihren Betrieb in folgenden Fällen weiter zu betreiben:
- nach einer Änderung der Liste der als Klasse 3 eingestuften Anlagen und Tätigkeiten
- wenn die vorherige Erklärung abläuft (Frist von 10 Jahren)
- die Tätigkeit ihres bestehenden Betriebs wieder aufzunehmen, beispielsweise nach einer Unterbrechung der Tätigkeit oder einem Schadensfall
- eine Erweiterung oder einen Umbau eines alten Betriebs vorzunehmen
- den Umzug Ihres Betriebs zu melden
Als Bürger/Privatperson müssen Sie eine Erklärung durchführen, sobald Sie:
- mit der Ausübung einer Tätigkeit beginnen, die als Tätigkeit der Klasse 3 eingestuft ist
- über Anlagen der Klasse 3 verfügen
Wenn Sie zum Beispiel:
- Brennstoffe lagern, wie:
- Heizöl in einem oder mehreren miteinander verbundenen Tanks mit einer Kapazität von mindestens 3.000 Litern
- Gas (Butan, Propan) in:
- oberirdischen Tanks mit einer Kapazität von mindestens 3.000 Litern
- oder unterirdischen Tanks mit einer Kapazität von mindestens 5.000 Litern
- an eine individuelle Kläreinheit mit einer Kapazität von höchstens 20 Einwohnergleichwerten angeschlossen sind
- bestimmte Tiere halten oder über bestimmte Anlagen verfügen:
- Beuten in einem Wohngebiet
- Hundezuchtstätten, Tierheime oder -pensionen, je nach:
- der Anzahl der Tiere
- und dem Standort
- nicht domestizierte exotische Tiere
Diese Beispiele decken nicht alle Situationen ab. Es können auch andere Situationen vorliegen, in denen eine Umwelterklärung der Klasse 3 erforderlich ist, selbst privat, und zwar je nach:
- Art der Anlage oder der Tätigkeit
- deren Kapazität
- deren Lage (Wohngebiet, landwirtschaftliches Gebiet, Naturgebiet usw.)
Zuständige Behörde
Die Gemeinde, in deren Gebiet sich der Betrieb befindet, ist die zuständige Behörde für die Entgegennahme Ihrer Erklärung.
Wenn sich der Betrieb auf dem Gebiet mehrerer Gemeinden befindet, muss die Erklärung an die Gemeinde gerichtet werden, die der Adresse des Betriebssitzes entspricht.
Die Gemeinde ist Ihr Ansprechpartner, sowohl für die Einreichung der Erklärung als auch für alle Fragen zum Verfahren oder zu den Betriebsbedingungen.
Von der Gemeinde auferlegte zusätzliche Betriebsbedingungen
Die Gemeinde kann zusätzlich einzuhaltende Bedingungen festlegen. Sie hat ab dem Datum des Eingangs Ihrer Erklärung 15 Tage Zeit, um Ihnen mitzuteilen, dass sie beabsichtigt, Ihnen zusätzliche Bedingungen aufzuerlegen.
Gilt keine integrale Bedingung, kann die Gemeinde innerhalb von 30 Tagen zusätzliche Bedingungen festlegen. Sie tut dies, wenn Ihr Betrieb Gefahren, Belästigungen oder Beeinträchtigungen verursachen kann.
Sanktionen
Die Betriebstätigkeit ohne vorherige Umwelterklärung, wenn diese erforderlich ist, stellt einen Verstoß gegen die wallonische Umweltgesetzgebung dar.
Dieser Verstoß kann Folgendes mit sich bringen:
- administrative Geldbußen:
- eine Aufforderung
- eine Anordnung zur Regularisierung: die Verpflichtung, den ordnungsgemäßen Zustand wiederherzustellen
- eine Aussetzung der Tätigkeit
- strafrechtliche Sanktionen:
- administrative oder strafrechtliche Geldbußen
- deren Höhe je nach Schwere des Verstoßes, der Dauer und den Umständen variiert
- sofortige administrative Maßnahmen, insbesondere bei ernster oder unmittelbarer Gefahr, wie zum Beispiel:
- die Aussetzung des Betriebs
- oder die vorübergehende oder endgültige verwaltungsrechtliche Schließung des Betriebs durch die zuständige Behörde
Ihre Erklärung belegt, dass Sie alle Vorschriften einhalten.
Außerdem sorgt sie dafür, dass Ihre Tätigkeit sichtbar wird für:
- Ihre Gemeinde
- die Nachbargemeinden
- die Abteilung der Genehmigungen und Zulassungen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU)
Im Falle eines Zwischenfalls ermitteln die Behörden umgehend die Tätigkeiten, die vor Ort befindlichen Anlagen und die Risiken. So können sie entsprechend eingreifen.
Als Privatperson können Sie mit der Erklärung auch nachweisen, dass Sie alle Vorschriften einhalten: sei es bei einer Frage eines Nachbarn, einer Kontrolle oder einer Anfrage eines Versicherers.
Ihre Erklärung belegt, dass Ihre Tätigkeit die Umweltregelung einhält.
1. ÜBERPRÜFEN SIE DIE KLASSE IHRES BETRIEBS
Überprüfen Sie mithilfe des
Mit diesem Tool können Sie:
- die anwendbare(n) Rubrik(en) identifizieren
- die Klasse Ihres Betriebs bestätigen (alle Rubriken müssen der Klasse 3 eingestuft sein)
- die rechtlichen Grundlagen und Betriebsbedingungen einsehen
2. BEREITEN SIE DIE ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN VOR
Stellen Sie die für die Einreichung Ihrer Erklärung erforderlichen Unterlagen zusammen, insbesondere die Belege, die je nach Ihrer Situation erforderlich sind.
Reichen Sie Ihre Erklärung online ein, stellen Sie bitte sicher, dass Sie diese Unterlagen in elektronischer Form (PDF, Word oder Excel) besitzen.
Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung zum Formular "Umwelterklärung – Betrieb der Klasse 3", das in der Rubrik "Nützliche Dokumente" verfügbar ist.
3. FÜLLEN SIE IHRE ERKLÄRUNG AUS UND REICHEN SIE SIE EIN
Sie können Ihre Erklärung wie folgt einreichen:
- online, über Mon Espace
- oder in Papierform mittels des offiziellen Formulars, das in der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden kann
Eine Drittperson kann die Akte zur Beantragung einer Umweltgenehmigung oder einer Globalgenehmigung für Sie ausfüllen.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Die Drittperson vervollständigt die Akte und leitet diese an Sie weiter: Sie reichen dann selbst den Antrag bei der Gemeinde oder online ein, sofern Ihre Gemeinde dies ermöglicht. In diesem Fall werden Ihnen die Mitteilungen in Bezug auf die Bearbeitung Ihres Antrags direkt zugesandt.
- Die Drittperson reicht den Antrag in Ihrem Namen ein: Sie wird dann zum Empfänger der Mitteilungen in Bezug auf die Bearbeitung Ihres Antrags. In diesem Fall müssen Sie der Akte eine unterzeichnete Vollmacht beifügen, die die Drittperson ermächtigt, dieses Verfahren in Ihrem Namen durchzuführen. Diese Vollmacht kann in Form eines Vertrags, eines Vollmachtschreibens oder eines anderen gleichwertigen Dokuments erteilt werden.
Online-Erklärung
Das Online-Formular:
- ist auf der Grundlage Ihrer Kenndaten vorausgefüllt
- ist rund um die Uhr, 7 Tage die Woche zugänglich
- kann jederzeit vor der Sendung gespeichert und abgeändert werden.
Es ermöglicht es Ihnen unter anderem:
- die Rubrik(en) auszuwählen, die Ihrer Tätigkeit oder Anlage entsprechen:
- nach Schlüsselwörtern
- nach Bezeichnung
- oder nach Rubriknummer, falls Sie diese kennen
- die Katasterparzellen im Kartenmodul zu lokalisieren und zu bestätigen
- die erforderlichen Anhänge Ihrer Erklärung direkt beizufügen
Das Benutzerhandbuch leitet Sie Schritt für Schritt, ganz gleich, ob Sie:
- der Erklärende, die Person, die die Erklärung vornimmt
- oder sein Vertreter sind
Erklärung in Papierform
Wenn Sie sich für das Papierformular entscheiden, muss dieses in vier Exemplaren ausgefüllt werden:
- drei Exemplare sind per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an die Gemeinde zu senden
- ein Exemplar ist aufzubewahren, und zwar:
- am Standort Ihres Betriebs oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit
- an Ihrem Wohnort, wenn Sie eine Privatperson sind
- oder an jedem anderen mit der Gemeinde vereinbarten Ort
4. DIE GEMEINDE PRÜFT IHRE ERKLÄRUNG UND INFORMIERT SIE ÜBER DIE WEITEREN BEARBEITUNG IHRES ANTRAGS
Frist
Die nachstehenden Fristen beginnen ab dem Datum des Eingangs Ihrer Erklärung bei der Gemeinde.
Unzulässige Erklärung
Innerhalb von 8 Tagen teilt Ihnen die Gemeinde mit, dass Ihre Erklärung unzulässig ist.
In dieser Benachrichtigung, die auch als Mitteilung bezeichnet wird, gibt sie Gründe dafür an. Sie kann Sie auch dazu auffordern, Ihre Erklärung zu ergänzen oder zu korrigieren.
Zulässige Erklärung
Die Gemeinde verfügt über eine Frist von 15 Tagen, um Sie darüber zu informieren
Sie verfügt außerdem über eine Frist von 15 Tagen, um Ihnen mitzuteilen, ob sie die Auferlegung zusätzlicher Bedingungen vorsieht
Zusätzliche Betriebsbedingungen
Die Gemeinde kann verlangen, dass Ihr Betrieb zusätzliche Bedingungen erfüllt, wenn sie der Ansicht ist, dass diese Gefahren, Belästigungen oder Beeinträchtigungen für Mensch, Umwelt oder die Nachbarschaft verursachen könnte.
Wenn die Gemeinde ihre Absicht bekundet hat, zusätzliche Bedingungen aufzuerlegen, hat sie eine Frist von 30 Tagen ab dem Empfang, um Ihnen diese mitzuteilen.
EINREICHUNG DER ERKLÄRUNG
Die Kosten für eine Erklärung für einen Betrieb der Klasse 3 sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Sie können insbesondere Gemeindegebühren und/oder Verwaltungssteuern umfassen.
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde, um zu erfahren, welche Kosten in Ihrem Fall anfallen.
ADMINISTRATIVE BESCHWERDE
Die Kosten für dieses Verfahren betragen 25,00 EUR. Dieser Betrag bezieht sich nicht auf eine Beschwerde, die Sie gegebenenfalls vor dem Staatsrat einlegen würden.
Dem Beschwerdeformular ist ein Nachweis über die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR beizufügen.
Der Betrag ist auf das Konto der Abteilung Genehmigungen und Zulassungen zu überweisen
IBAN: BE44 0912 1502 1545
BIC: GKCCBEBB
Die nachstehenden Fristen beginnen ab dem Datum des Eingangs Ihrer Erklärung bei der Gemeinde.
UNZULÄSSIGE ERKLÄRUNG
Die Gemeinde informiert Sie innerhalb von 8 Tagen, dass Ihre Erklärung unzulässig ist.
In dieser Mitteilung, auch Notifikation genannt, gibt sie Ihnen die Gründe dafür an.
Sie kann Sie auch auffordern, Ihre Erklärung zu ergänzen oder zu berichtigen.
ZULÄSSIGE ERKLÄRUNG
Die Gemeinde verfügt über eine Frist von 15 Tagen, um Sie darüber zu informieren.
Sie verfügt ebenfalls über eine Frist von 15 Tagen, um Ihnen mitzuteilen, ob sie beabsichtigt, zusätzliche Bedingungen aufzuerlegen.
ZUSÄTZLICHE BETRIEBSBEDINGUNGEN
Die Gemeinde kann verlangen, dass Ihr Betrieb zusätzliche Bedingungen erfüllt, wenn sie der Ansicht ist, dass dieser Gefahren, Belästigungen oder Nachteile für den Menschen, die Umwelt oder die Nachbarschaft verursachen kann.
Wenn die Gemeinde ihre Absicht angekündigt hat, zusätzliche Bedingungen aufzuerlegen, verfügt sie über eine Frist von 30 Tagen ab dem Eingang, um Ihnen diese mitzuteilen.
DER UMWELTERKLÄRUNG BEIZUFÜGENDE UNTERLAGEN
Unterzeichnete Vollmacht: falls eine Drittperson den Antrag in Ihrem Namen eingereicht hat. Sie wird dann zum Empfänger der Mitteilungen in Bezug auf die Bearbeitung Ihres Antrags.
LAGEPLAN
Fügen Sie einen Lageplan bei, der einen beschreibenden Plan des Betriebs enthält, der:
- in einem geeigneten Maßstab erstellt werden soll
- den Standort folgender Bestandteile angibt:
- Räumlichkeiten
- Werkstätten
- Lager für Roh- und Zusatzstoffe
- Bereiche für die Lagerung von Abfällen
- Geräte, technische Anlagen und Schornsteine
- und die Parzellengrenzen deutlich erkennen lässt.
Sie können außerdem alle weiteren Unterlagen beifügen, die Ihrer Meinung nach für die Beurteilung Ihrer Umwelterklärung hilfreich sind.
Je nach den betroffenen Rubriken können zusätzliche Belege verlangt werden.
SPEZIFISCHE UNTERLAGEN NACH BESTIMMTEN RUBRIKEN
Für die Rubrik
Fügen Sie unbedingt Folgendes hinzu:
- übersichtliche Ausführungspläne der Ebenen, die in einem geeigneten Maßstab erstellt wurden und Folgendes umfassen:
- den Arbeitsbereich und etwaige Eindämmungsvorrichtungen
- die Personalströme und Abfallflüsse
- die angrenzenden Bereiche, die von Personen benutzt werden, die in keinerlei Beziehung zur Dekontaminierungsbaustelle stehen
- die Standortbestimmung der Messpunkte für die in der Luft enthaltenen asbesthaltigen Fasern
- eine Beschreibung der durchzuführenden Dekontaminierungsarbeiten (Entfernung, Einkapselung) zur Bestimmung:
- der geschätzten Abfallmenge nach Art der Asbestverwendung (Wärmedämmung, Platten usw.)
- der Entfernungs- oder Einkapselungsmethode
- der Maßnahmen zur Begrenzung von Belästigungen, wie kollektive Schutzmaßnahmen und die Verpackung von Abfällen
- des Datums des Anfangs und Endes der Baustelle
- der Identität des Bauleiters
Für die Rubrik
Fügen Sie einen Plan im Maßstab 1:100 bei, der die Lage des Bauwerks angibt im Verhältnis zu:
- den Gebäuden
- dem Wegenetz
- den Wasserläufen
- sonstigen bestehenden Anlagen in der Nähe
Für die Rubrik
Fügen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümer der überflogenen Grundstücke bei.
Rubriken bezüglich der Haltung nicht domestizierter exotischer Tiere
Für die folgenden Rubriken fügen Sie bitte Folgendes bei:
- entweder die Zulassung, die vom Föderalen Öffentlichen Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt erteilt wurde
- oder den Zulassungsantrag, falls die Zulassung noch nicht erteilt wurde
Betroffene Rubriken:
92.53.02.02 – Haltung von mehr als 24 und weniger als 81 nicht häuslichen exotischen Vögeln (ausgenommen Laufvögel) in einer nicht öffentlich zugänglichen Anlage 92.53.02.04 – Haltung in einer nicht öffentlich zugänglichen Anlage: - von mehr als 200 ausgewachsenen Fischen
- oder von mehr als 50 ausgewachsenen Amphibien
- oder von mindestens einer Schlange
- oder von mindestens 10 Reptilien
92.53.02.05 – Haltung eines oder mehrerer Tiere einer exotischen, nicht domestizierten Art (mit Ausnahme von Fischen, Amphibien, Reptilien, Vögeln und Wirbellosen) in einer nicht öffentlich zugänglichen Anlage
Für die Rubrik
Fügen Sie einen Bericht bei, der Folgendes enthält:
- die technischen Angaben bezüglich der Antenne, die die Einhaltung von Artikel 4 nachweisen
- eine Beschreibung der unmittelbaren Umgebung mittels eines Plans in senkrechter Projektion, auf dem die Höhe der Gebäude in einem Umkreis, der zur Überprüfung der Einhaltung der Immissionsnorm genügt, angegeben wird
- eine Schätzung der elektromagnetischen Strahlung der Antenne
- ein Gutachten des "Institut scientifique de service public - ISSEP" (wissenschaftliches Institut öffentlichen Dienstes), durch das die Einhaltung der Immissionsgrenze bescheinigt wird
- eine nicht technische Beschreibung der Schätzung des elektromagnetischen Feldes, die für nicht fachkundige Personen bestimmt ist
- das für die Inbetriebnahme der Antenne vorgesehene Datum
Dekret vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung (konsolidierte Version auf Französisch verfügbar) Erlass der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 über das Verfahren und die verschiedenen Maßnahmen zur Ausführung des Dekrets vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung (konsolidierte Version auf Französisch verfügbar) Alle Gesetze zu Umweltgenehmigungen, Umwelterklärungen und Betriebsbedingungen werden gesammelt und sind über die Website Mein Führerschein zugänglich (nur auf Französisch verfügbar) Konsultieren Sie die Gesetzgebung zur Umweltgenehmigung auf Wallex, der Website zum Recht in der Wallonie, indem Sie für Ihre Suche Schlüsselwörter wie „Umweltgenehmigung“, „Umwelterklärung“, „Betriebsbedingungen“ verwenden (nur auf Französisch verfügbar)
Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Entscheidung die Vorschriften nicht einhält oder Ihre Rechte beeinträchtigt, können Sie:
- ein administrative Beschwerde beim ÖDW LNU einlegen
- eine Nichtigkeitsklage vor dem Staatsrat einreichen
Administrative Beschwerde
Sie können eine administrative Beschwerde bei der Regierung einlegen, jedoch nur, wenn Sie die von der Gemeinde auferlegten zusätzlichen Bedingungen beanstanden.
- Sie verfügen über 20 Kalendertage ab der Entscheidung, wenn Sie der Antragsteller der Genehmigung sind, oder ab der Bekanntmachung, wenn Sie eine Person sind, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
- Sie zahlen die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,00 EUR im Voraus
- Sie füllen das Beschwerdeformular aus
- Sie senden das Formular und den Zahlungsnachweis an den für Beschwerden zuständigen technischen Beamten unter folgender Adresse:
Renaud BAIWIR
Generaldirektor
Öffentlicher Dienst der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt
Avenue Prince de Liège, 15
5100 Namur (Jambes)
Sie können Ihre Beschwerde wie folgt einlegen:
- per Einschreiben mit Empfangsbestätigung
- durch jedes ähnliche Mittel, das Ihrem Versand und dem Empfang ein sicheres Datum verleihen kann, unabhängig vom benutzten Postzustellungsdienst
- durch persönliche Abgabe vor Ort gegen Empfangsbestätigung
Beschwerde vor dem Staatsrat
Sie können außerdem innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Entscheidung eine Nichtigkeitsklage beim Staatsrat einreichen.
Reichen Sie diese Beschwerde wie folgt ein:
- auf elektronischem Wege unter folgender Adresse:
https://eproadmin.raadvst-consetat.be - oder per mit Datum und Unterschrift versehenes Einschreiben an folgende Anschrift: Staatsrat - Kanzlei - Verwaltungsstreitsachenabteilung - rue de la Science 33 - 1040 Brüssel
Formulare
Online
-
Online-Umwelterklärung für einen Betrieb der Klasse 3
Downloads
-
Erklärungsformular der Betriebe der Klasse 3 -
2 : Formular in Bezug auf Einsprüche (DOCX) -
2 : Formular in Bezug auf Einsprüche (PDF)
Documents utiles
-
Benutzerhandbuch für das Umweltmeldeformular für eine Einrichtung der Klasse 3 (nur auf Französisch verfügbar) -
Wie greife ich auf „Mein Bereich“ zu? - Unternehmen MIT belgischer Unternehmensnummer (ZDU) -
Wie kann ich auf Mon Espace zugreifen? - Unternehmen OHNE belgischer Unternehmensnummer (ZDU) -
Wie kann ich auf Mon Espace zugreifen? - Bevollmächtigter (nur auf Französisch verfügbar) -
Wie kann ich auf Mon Espace zugreifen?
Nützliche Links
Weitere Informationen über die Rubriken zu Umweltgenehmigungen zur Einstufung eines geplanten Betriebs (nur auf Französisch verfügbar) Besuchen Sie die Website zur Umweltgenehmigung in der Wallonie (nur auf Französisch verfügbar)

