Zusammengefasst
Gehören Sie zu den Gemeinden, die den "BiodiverCité 2024"-Zuschuss in Anspruch genommen haben?
Sie haben bis zum 1. März 2026, um Ihre Forderungsakte bei unserer Dienststelle einzureichen.
Lesen Sie das Verfahren und die Dokumente unten.
Im Detail
Die wallonischen Gemeinden, die den "BiodiverCité 2024"-Zuschuss in Anspruch genommen haben.
Ihre Forderungsanmeldungsakte muss unbedingt die folgenden 3 Dokumente enthalten (siehe Rubrik "Formulare" weiter unten):
- Die mit einem Textverarbeitungsprogramm ordnungsgemäß ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Forderungsanmeldung im .pdf-Format. Der Zuschuss wird auf das im Anhang des Ministeriellen Erlasses genannte Bankkonto überwiesen. Dieses Konto muss daher in der Forderungsanmeldung angegeben werden.
- Die ordnungsgemäß ausgefüllte Übersichtstabelle der Ausgaben im .xls oder .xlsx-Format (siehe erläuterndes Dokument unten)
- Die unterzeichnete Auflistung der Ausgaben im .pdf-Format, die auf der ersten Registerkarte der Übersichtstabelle der Ausgaben aufgeführt wird.
Senden Sie Ihre Dokumente:
- Entweder per E-Mail:
biodivercite@spw.wallonie.be - Oder per Post an folgende Adresse:
SPW ARNE - Département de la Nature et des Forêts
Direction de la Nature et des Espaces verts
Avenue Prince de Liège, 15
5100 JAMBES
A l'attention de M. Vincent Moureau
Sie haben bis zum 1. März 2026, um Ihre Forderungsakte bei unserer Dienststelle einzureichen.
Formulare
Downloads
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Zusammenfassende Ausgabentabelle - nur auf Französisch verfügbar -
Nutzen Sie die Vorlage, um Ihre Schadensmeldung einzureichen.
Documents utiles
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Erläuterungen zur Kostenübersichtstabelle -
BiodiverCité-Vademekum

