Zusammengefasst
Jeder, der in Belgien wohnt, muss sein Fahrzeug in Belgien zulassen.
Das Formular „Zulassungsantrag“ wird kostenlos ausgegeben von folgenden Stellen:
- Firma, die das Fahrzeug liefert
- Versicherungsgesellschaft, die die Haftpflicht abdeckt
- Prüfstellen
- Prüfstellen, anlässlich einer Inspektion zur Durchführung eines Halterwechsels und/oder einer Korrektur
- die Zulassungsstelle (DIV) selbst
Achtung
Die Zulassung ist eine föderale Angelegenheit, die von der Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) verwaltet wird.
Der Versicherer kümmert sich vorschriftsmäßig um diesen Verwaltungsschritt.
Bitte beachten Sie, dass einige Fahrzeuge nicht zugelassen sind und bei der wallonischen Steuerverwaltung angemeldet werden müssen, damit die Besteuerung vorgenommen werdeb kann (z. B. Anhänger).
Im Detail
Natürliche und juristische Personen, die am Tag der Ingebrauchnahme des Fahrzeugs ihren Wohnsitz bzw. ihren Sitz in Belgien haben, und die je nach Fall in der Zulassungsbescheinigung oder im Flaggenausweis (bei Schiffen) aufgeführt sind.
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Die Verpflichtung zur Zulassung in Belgien betrifft folgende Fahrzeuge nicht:
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Das Formular „Zulassungsantrag“ wird kostenlos ausgegeben von folgenden Stellen:
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Arrêté du 20/07/2001 relatif à l'immatriculation des véhicules

