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Ein in der Wallonie anerkanntes Badegebiet einrichten

Zusammengefasst

 Sind Sie Verwalter einer touristischen Anlage und möchten eine Wasserfläche, einen See oder einen Fluss als Badegebiet einrichten? Sie benötigen eine Genehmigung, um ein neues offizielles anerkanntes Badegebiet einzurichten. 

In der Wallonie kann jede Person oder Gruppe die Ausweisung eines offiziellen Badegebiets vorschlagen. Es ist notwendig, zu beweisen, dass:

  • Der Standort besucht wird
  • Keine Gefahr besteht
  • Der Verwalter des Standorts oder des Wasserlaufs zugestimmt hat
  • Das Baden mit den Umweltzielen (z. B.: Natura 2000) vereinbar ist

Die für die Raumordnung zuständige Gemeinde, in deren Gebiet sich das Gebiet befindet, beantragt diese Genehmigung beim ÖDW Landwirtschaft Naturschätze und Umwelt (LNU).

In Kürze, die Einrichtung eines Badegebiets erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Einen geeigneten Standort auswählen und den der Gemeinde vorschlagen
  2. Die Gemeinde beantragt eine Genehmigung beim ÖDW LNU
  3. Der ÖDW prüft den Antrag und die Akte (Studien zur Wasserqualität, Gebietsprofil, Sicherheit usw.)
  4. Der ÖDW genehmigt (oder lehnt ab) die Einrichtung des neuen Badegebiets

WASSERANALYSE ÜBER MEHRERE JAHRE

Zwischen dem Antrag und der Eröffnung des Gebiets dauert es Jahre. Tatsächlich wird die Wasserqualität in der Regel 4 vier aufeinander folgende Jahre analysiert.

Die Direktion der Oberflächengewässer des ÖDW LNU kontrolliert die Wasserqualität der Gebiete, die eröffnet werden sollen, sowie der rund 20 offiziellen Gebiete in der Wallonie.

… UND KONTINUIERLICH

Die Genehmigung für ein Badegebiet in der Wallonie hat keine feste Gültigkeitsdauer wie eine klassische Genehmigung. Sie ist  an die kontinuierliche Wasserqualität und die nachhaltige Bewirtschaftung des Standorts gebunden.

Sobald ein Badegebiet genehmigt ist, sind unsere Teams für die Überwachung der Wasserqualität zuständig. Wir führen regelmäßige Analysen während jeder Badesaison (Mai bis September) durch.

Für die Badegäste ist die offizielle Anerkennung eine Garantie für die Badegewässerqualität und der Sicherheitseinrichtungen des Standorts.

Sollte sich die Wasserqualität wiederholt beschädigen, kann das Gebiet: 

  • vorübergehend gesperrt sein
  • aus der offiziellen Liste gestrichen werden, falls die Probleme weiterhin bestehen

INTERESSIERT?

Möchten Sie die Einrichtung eines neuen Badegebiets beantragen? Die einzelnen Schritte finden Sie unten unter „Verfahren“.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Zuständig für die Einreichung des Antrags auf Einrichtung eines neuen offiziellen Badegebiets beim ÖDW ist die Gemeinde, in deren Gebiet sich das Badegebiet befindet.

Die Gemeinde kann den Antrag stellen oder als Vermittler für andere Akteure fungieren, die die Verwaltung des Badegebiets übernehmen möchten:

  • Privatpersonen: Verwalter von Tourismus- oder Freizeitanlagen, Freizeitparks, Campingplätzen, privatem Eigentum oder lokalen Gemeinschaften…
  • VoG mit sozialer, ökologischer oder touristischer Ausrichtung
  • Behörden wie die Provinzen und der ÖDW
Bedingungen

Sobald ein Standort offiziell als Badegebiet ausgewiesen ist, kann er in Betrieb bleiben, solange die Verordnungsbedingungen erfüllt sind:               

  • Gesundheitskontrollen: Die Wasserqualität muss auf einem ausreichenden bis guten Niveau gehalten werden. Das Baden darf nur erlaubt werden, wenn die Wasserqualität als zufriedenstellend bewertet wird. Ein Gebiet wird geschlossen und aus der offiziellen Karte gestrichen, wenn seine Wasserqualität über einen Zeitraum von 5f Jahren unzureichend ist
  • Sicherheit und Instandhaltung durch den Verwalter
  • Anzeige und Verwaltung vorübergehender Verbote im Falle einer Verschmutzung
Vorteile

Gut zu wissen: Zuschüsse können beantragt werden über:

  • Das Generalkommissariat für Tourismus (Commissariat général au Tourisme - CGT)
  • Die kommunalen Programme zur ländlichen Entwicklung (KPLE) 
Prozedur

IN SCHRITTEN

  1. Einen geeigneten Standort auswählen und den der Gemeinde vorschlagen
  2. Die Gemeinde beantragt eine Genehmigung beim ÖDW LNU
  3. Der ÖDW prüft die Akte
  4. Der ÖDW genehmigt (oder lehnt ab) die Einrichtung des neuen Badegebiets
  1. Einen geeigneten Standort auswählen und den der Gemeinde vorschlagen

Als Anwohner, VoG oder sonstige Einrichtung schlagen Sie der Gemeinde ein Badegebiet vor.

Der Standort muss:

  • sich in einer natürlichen Wasserfläche (See, Teich, Fluss) befinden
  • für die Öffentlichkeit zugänglich sein und besucht werden
  • außerhalb von Gefahren- oder Risikogebieten (Umweltverschmutzung, Überschwemmung usw.) liegen
  • so gestaltet und verwaltet werden können, dass die Sicherheit der Badegäste gewährleistet ist
  • nicht mit einer anderen Nutzung in Konflikt treten
  • vom Verwalter genehmigt werden

2. Die Gemeinde beantragt eine Genehmigung beim ÖDW LNU

Nur die Gemeinde ist befugt, beim ÖDW eine Genehmigung zur Einrichtung eines Badegebiets zu beantragen 

Als Gemeinde können Sie Ihren Antrag beim ÖDW stellen:

  • Per E-Mail an info.baignade@spw.wallonie.be
  • ODER per Post: SPW Agriculture, Ressources naturelles, Environnement, Département de l’Environnement et de l’Eau, Direction des Eaux de surface – Directeur Sven Abras, Avenue prince de Liège 15, 5100 JAMBES

Es gibt kein Musterformular auszufüllen. Der Antrag ist kostenlos.

Bei Ihrer Antragstellung müssen Sie uns folgende Belege vorlegen:

  • Nachweise, dass der Standort besucht wird
  • Nachweise, dass der Standort nicht gefährlich ist
  • Informationen über die vorgesehene Gestaltung (Zugang, Sicherheit, Beschilderung usw.)
  • Nachweise, dass das Gebiet nicht in Konflikt mit anderen Nutzungen des Wasserlaufs durch andere Instanzen (zum Beispiel: schiffbare Wasserläufe; Natur und Forstwesen) oder mit dem Umweltschutz (biologische Vielfalt, geschützte Arten) tritt
  • Zustimmung des Verwalters des Standorts
  • Stellungnahmen aller an Genehmigungsantrag für eine Umweltgenehmigung beteiligten Instanzen bei großen Raumordnungsprojekten

3. Der ÖDW prüft den Antrag

Sobald der ÖDW den Antrag erhält, nimmt er Kontakt mit der Gemeinde auf, um einen Ortstermin und die Überwachung der Wasserqualität zu vereinbaren. Unsere Direktion der Oberflächenwasser gewährleistet, dass keine chemischen Einleitungen oder andere Schadstoffquellen vorhanden sind. 

Sollten Unterlagen fehlen und der Antrag unvollständig sein, melden wir uns bei Ihnen.

Wir führen eine erste Untersuchung des Badegewässerprofils in diesem Gebiet durch. Dadurch erhalten wir einen Überblick über die Entwicklung der Verschmutzungen Flussaufwärts. Ziel ist es, die Verschmutzungen zu identifizieren und Maßnahmen zu erlassen, um deren Auswirkungen zu mindern. Ein Aktionsprogramm wird eingeführt.

Probenahmekampagnen werden geplant, um das Gebiet zu untersuchen. Die Bewertung der Wasserqualität des Standorts dauert in der Regel 4 Jahre. Die Häufigkeit variiert zwischen einer Entnahme pro Woche und einer Entnahme pro Monat. Das wissenschaftliche Institut öffentlichen Dienstes (ISSEP) führt die Messungen für den ÖDW durch. 

4. Der ÖDW genehmigt die Einrichtung des Badegebiets oder lehnt sie ab

Nach vierjähriger Analyse der Wasserqualität entscheidet der ÖDW, die Einrichtung eines neuen Badegebiets in der Wallonie zu genehmigen, sofern das Badegewässerprofil den Anforderungen entspricht und gegebenenfalls ein Aktionsprogramm umgesetzt wird.

Der ÖDW, die Gemeinde und der Verwalter des Standorts (sofern es sich nicht um die Gemeinde handelt) schließen eine Vereinbarung ab.

Ein Erlass der Wallonischen Regierung wird zur Einrichtung dieses neuen offiziellen Gebiets abgefasst.

Das neue Badegebiet wird in die offizielle Liste der Badegebiete in der Wallonie, die über eine interaktive Karte eingesehen werden kann (siehe Link unten), hinzugefügt. Diese Gebiete sind vom 15. Mai bis zum 30. September für Badegäste zugänglich. 

Die offiziellen Badegebiete werden ebenfalls der Europäischen Kommission im Mai gemeldet. Im Dezember berichtet der ÖDW über die Ergebnisse der Wasseranalysen der offiziellen Gebiete.

Délais

Die Wasseranalyse wird in der Regel über 4 aufeinander folgende Jahre durchgeführt

Documents à fournir

Bei Ihrer Antragstellung müssen Sie uns folgende Belege vorlegen:

  • Nachweise, dass der Standort besucht wird
  • Nachweise, dass der Standort nicht gefährlich ist
  • Informationen über die vorgesehene Gestaltung (Zugang, Sicherheit, Beschilderung usw.)
  • Nachweise, dass das Gebiet nicht in Konflikt mit anderen Nutzungen des Wasserlaufs durch andere Instanzen (zum Beispiel: schiffbare Wasserläufe; Natur und Forstwesen) oder mit dem Umweltschutz (biologische Vielfalt, geschützte Arten) tritt
  • Zustimmung des Verwalters des Standorts
  • Stellungnahmen aller an Genehmigungsantrag für eine Umweltgenehmigung beteiligten Instanzen bei großen Raumordnungsprojekten

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Wenden Sie sich bezüglich der Badegebiete und des Badens in Seen und Flüssen an die Direktion der Oberflächengewässer
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4594
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