Zusammengefasst
Wenn Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterrichten möchten, Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedslandes oder des EU-Wirtschaftsraums sind und ein voll qualifizierter Lehrer im Sinne der europäischen Richtlinie 2005/36/EG sind, können Sie die Berufsanerkennung beim Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen.
Wenn Sie kein Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedslandes sind und Ihre Berufsqualifikation außerhalb der EU oder des EU-Wirtschaftsraums erhalten haben, beantragen Sie eine Gleichstellung Ihrer ausländischen Lehrbefähigung beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Im Detail
rechtliche Grundlagen
Dekret vom 25. Mai 2009 über Maßnahmen im Unterrichtswesen und in der Ausbildung 2009
Formulare
Online
-
Antrag auf Anerkennung einer Berufsqualifikation als Lehrperson

