Zusammengefasst
Ein Autofahrer, dessen Fahrzeug beim Befahren einer Regionalstraße beschädigt wurde, kann bei der örtlich zuständigen Straßendirektion einen Antrag auf Entschädigung stellen.
Achtung
Bei der betreffenden Straße oder Autobahn muss es sich um eine Regionalstraße handeln, d.h. sie muss vom öffentlichen Dienst der Wallonie und nicht von einer Gemeinde verwaltet werden.
Sie müssen nachweisen, dass der erlittene Schaden tatsächlich auf den Zustand der betroffenen Straße oder ihrer Infrastruktur zurückzuführen ist.
Die Gesamtbearbeitungszeit für Ihren Antrag kann zwischen 6 Monaten und einem Jahr liegen.
Im Detail
Benutzer der Straße oder ihrer Infrastrukturen
Die betreffende Straße oder Autobahn muss eine regionale Straße sein, d. h. sie muss von der Wallonischen Region (nicht-strukturierendes Netz) oder der SOFICO (strukturierendes Netz) verwaltet werden.
Um herauszufinden, wer für die betreffende Straße zuständig ist, kann der Nutzer die Nummer 1719 anrufen oder sich an den Kundendienst des ÖDW Mobilität et Infrastrukturen wenden.
Die App WalOnMap steht ebenfalls zur Verfügung. Diese App zeigt den Verlauf der Straßen, aus denen sich das Straßennetz der Wallonie zusammensetzt.
Es obliegt dem Verkehrsteilnehmer, der eine Entschädigung beantragt, die Haftung des Straßenverwalters für den ihm entstandenen Schaden nachzuweisen.
Er hat keinen Anspruch auf eine zweite Entschädigung durch die Wallonische Region oder die SOFICO, wenn er für denselben Schaden bereits eine Entschädigung von einer Versicherungsgesellschaft erhalten hat.
Der Nutzer muss nachweisen, dass die an seinem Fahrzeug festgestellten Schäden in einem direkten und eindeutigen Kausalzusammenhang mit der Durchfahrt an dem betreffenden Ort stehen. Es gelten die im Zivilgesetzbuch und im Gerichtsgesetzbuch vorgesehenen Regeln zur Beweislast.
- Der Antrag ist bei der für den Ort des Schadensfalls örtlich zuständigen Straßendirektion einzureichen (siehe Kontakte).
- Das Formular „Eidesstattliche Erklärung“ (siehe Registerkarte „Formulare“) kann der Beschwerde beigefügt werden.
- Die zuständige Straßendirektion bestätigt den Eingang des Antrags und setzt sich mit dem Antragsteller in Verbindung, um die Verwaltungsakte anzulegen.
- Die vollständige Akte wird anschließend an die Direktion der juristischen Unterstützung und der Domanialregelung (ÖDW Mobilität und Infrastrukturen) weitergeleitet, die mit der rechtlichen Prüfung der Beschwerde beauftragt ist.
- Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen und nach Abschluss der rechtlichen Prüfung wird dem Beschwerdeführer eine Entscheidung über die Gewährung einer Entschädigung oder die Ablehnung des Entschädigungsantrags zugestellt.
- Falls eine Entschädigung in Betracht gezogen wird (dies ist nicht automatisch der Fall), kann ein Kfz-Sachverständiger hinzugezogen werden.
Der Antrag auf Entschädigung beim ÖDW MI ist kostenlos.
6 Monate bis 1 Jahr.
Die Akte kann folgende Elemente enthalten:
- Kostenvoranschlag/Rechnung
- Foto der Schäden
- Polizeiprotokoll
- Sachverhaltsbeschreibung
- usw.
Der Nutzer kann eine Klage einreichen.

