Als Selbständige kostenlose Dienstleistungsscheine für Mutterschaftshilfe in Anspruch nehmen

Zusammengefasst

  • Wenn Sie eine selbständig Erwerbstätige/Hilfskraft/mithelfende Ehepartnerin sind, haben Sie nach Ihrem verpflichtenden Mutterschaftsurlaub Anrecht auf kostenlose Dienstleistungsscheine („Mutterschafts-Schecks“) .
  • Sie nehmen damit Hilfsleistungen bei Ihren Haushaltstätigkeiten in Anspruch, um mehr Zeit mit Ihrem Kind verbringen zu können.

Achtung

  • Ihre Sozialversicherungskasse macht Ihnen hierzu ein Angebot und Sie können sich für oder gegen die Inanspruchnahme entscheiden.

Kontakte

Dienste

Ihre Sozialversicherungskasse
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 1066
Zurück zu den Verwaltungsschritten