Zusammengefasst
- Wenn Sie eine selbständig Erwerbstätige/Hilfskraft/mithelfende Ehepartnerin sind, haben Sie nach Ihrem verpflichtenden Mutterschaftsurlaub Anrecht auf kostenlose Dienstleistungsscheine („Mutterschafts-Schecks“) .
- Sie nehmen damit Hilfsleistungen bei Ihren Haushaltstätigkeiten in Anspruch, um mehr Zeit mit Ihrem Kind verbringen zu können.
Achtung
- Ihre Sozialversicherungskasse macht Ihnen hierzu ein Angebot und Sie können sich für oder gegen die Inanspruchnahme entscheiden.
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Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 1066